Die Türkei vs. Salih Muslim, neuer Versuch
5. März 2018Salih Muslim ist ehemaliger Chef der syrischen Kurdenpartei PYD und wird von der Türkei über Interpol gesucht. Bei einem Besuch in Prag war er von der tschechischen Polizei vorübergehend festgenommen worden. Zwei Tage später kam er frei, ohne dass über das türkische Auslieferungsgesuch entschieden wurde. Er darf sich in der EU frei bewegen. Nun ist der 67 Jahre alte Politiker in Berlin - und die Türkei fordert erneut seine Festnahme und Auslieferung.
Außenminister Mevlüt Cavusoglu kommt am Mittwoch nach Deutschland und will dann mit seinem Kollegen Sigmar Gabriel über den Fall sprechen. Die Fahndung nach Muslim beschränke sich nicht auf Deutschland oder Tschechien, sagte Cavusoglu. "Wo immer Saleh Muslim hingeht, werden wir ihm folgen und nicht aufgeben." Cavusoglu erinnerte daran, dass es mehrere Haftbefehle gegen Muslim gebe.
Am Samstag hatte Muslim in Berlin an einem Protest gegen die türkische Militäroffensive im Nordwesten Syriens teilgenommen. Der Einsatz richtet sich gegen die Kurdenmiliz YPG, die eng mit der PYD verbunden ist. Die Türkei sieht in der PYD den syrischen Ableger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die PKK ist in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft, die PYD allerdings nur in der Türkei.
Diplomatische Verwerfungen
Ankara wirft dem Ex-Chef der PYD vor, in Anschläge in der türkischen Hauptstadt im Februar und März 2016 mit zahlreichen Toten verwickelt gewesen zu sein. Muslim weist die Vorwürfe zurück. Dem kurdischen Sender Ronahi TV hatte er am Telefon gesagt, bei den Anschuldigungen gegen ihn handele es sich um "Lügen".
Muslims vorläufige Freilassung in Prag hatte wütende Proteste aus Ankara zur Folge. Der türkische Regierungssprecher Bekir Bozdag hatte die Anordnung des Gerichts als politisch motiviert bezeichnet und als eine "Entscheidung, die den Terror unterstützt". Er warnte davor, dass die Freilassung "die Beziehungen zwischen der Türkei und Tschechien negativ beeinflussen" werde. Tschechien reagierte mit ebensolcher Schärfe: Man stehe zu den Verpflichtungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und zum Kampf gegen den Terror.
Die Bundesregierung will sich nicht zu dem türkischen Auslieferungsgesuch äußern. Zu Einzelfällen würden keine Angaben gemacht, heißt es aus dem Justizministerium. Allgemein gelte, dass bei jedem Fahndungsersuchen "immer ein sehr sorgfältiges Prüfverfahren zu durchlaufen" sei, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
rb/sam (afp, dpa, DW)