Kim Dotcom soll ausgeliefert werden
23. Dezember 2015Richter Nevin Dawson aus Auckland sprach von einer "erdrückenden Beweislast" gegen Kim Dotcom. Deshalb hat er nun die Auslieferung des deutschstämmigen Internetunternehmers an die USA genehmigt. Zu entscheiden war nicht über eine mögliche Schuld Dotcoms, sondern lediglich darüber, ob die Anschuldigungen stichhaltig genug für eine Auslieferung sind. Der 41-Jährige kann in den kommenden 15 Tagen noch Rechtsschritte gegen die Auslieferung einlegen.
Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, war 2012 auf Antrag der USA bei einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland vorübergehend festgenommen worden. Ankläger aus den Vereinigten Staaten wollen ihm wegen der von ihm betriebenen Onlineplattform Megaupload den Prozess machen. Musik- und Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material auf Megaupload austauschten, lautet der Vorwurf. Nach Berechnungen der US-Behörden soll Megaupload damit einen Gewinn von knapp 160 Millionen Euro gemacht haben.
Dotcom bestreitet Vorwürfe
Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte an. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA ein 20-jährige Haftstrafe. Dotcom wehrt sich seit Jahren gegen die Vorwürfe. Er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Auch die früheren Megaupload-Manager Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollen in den USA vor Gericht gestellt werden.
djo/fw (afp, dpa)