DFL beschließt Quarantäne-Trainingslager
22. April 2021Im Bestreben, die Saisons der 1. und 2. Bundesliga möglichst reibungslos zu Ende zu bringen, wird nichts dem Zufall überlassen: Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat daher wie erwartet die Corona-Regeln vor dem Saisonendspurt in den beiden oberen deutschen Spielklassen noch einmal verschärft und weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus beschlossen.
Vor den beiden letzten Spieltagen müssen sich alle 36 Profivereine komplett von der Außenwelt abschotten. Das gilt ab dem 12. Mai. Bereits ab dem 3. Mai darf sich der jeweils in das regelmäßige PCR-Testprogramm eingeschlossene Personenkreis aller Vereine um Lizenzmannschaft, Trainerteam sowie Mannschaftsbetreuer nur noch im häuslichen Umfeld, auf dem Trainingsgelände oder im Stadion aufhalten.
"Dies dient der Kontaktreduzierung sowie einer weiteren Minimierung des Infektionsrisikos und wurde bereits in der Schlussphase der vergangenen Saison nach der Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgreich praktiziert", heißt es in der offiziellen Mitteilung der DFL.
Auf Empfehlung der Task Force
Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf die jüngsten Corona-Fälle bei Hertha BSC, und sie gelten verpflichtend bis zum Abschluss der Saison am 22./23. Mai. Die Berliner befinden sich bis zum 29. April in häuslicher Quarantäne und müssen danach noch drei Nachholspiele bestreiten: Die Berliner spielen am Montag, den 3. Mai, beim 1. FSV Mainz 05 (Anstoß 18 Uhr MESZ), am Donnerstag, den 6. Mai, gegen den SC Freiburg (18:30 Uhr) und am Mittwoch, den 12. Mai beim FC Schalke 04 (18 Uhr).
Das DFL-Präsidium folgte mit seiner Entscheidung einer Empfehlung der Task Force "Sportmedizin/Sonderspielbetrieb" unter Leitung von Nationalmannschaftsarzt Tim Meyer.
Demnach haben die Klubs sicherzustellen, dass Spieler, Trainerteam und Betreuerstab ab dem 12. Mai nur noch untereinander Kontakt haben. Dabei gelten weiterhin alle Vorgaben des medizinisch-hygienischen Konzepts. Sollten einzelne Personen wie Mannschaftsärzte in Ausnahmefällen aufgrund besonderer beruflicher Verpflichtungen das Quarantäne-Trainingslager zwischenzeitlich verlassen müssen, soll die Rückkehr dieser Personen in den Mannschaftskreis nur unter Umsetzung von weiteren Schutzmaßnahmen möglich sein. Dazu zählt unter anderem ein negativer Antigen-Schnelltest.
asz/jk (dpa, SID)