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Deutsche Bank verliert Prozess um Zinswetten

22. März 2011

Hoffnung für viele Unternehmen und Kommunen - ein schwerer Schlag für die Deutsche Bank. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat Signalcharakter und könnte den Finanzprimus Millionen kosten.

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Deutschen Bank in Frankfurt am Main (Foto: dpa)
Viele andere hoffen nun auch auf Schadensersatz von der Deutschen BankBild: bilderbox

Es ist ein wegweisendes Urteil, das der Bundesgerichtshof am Dienstag (22.03.2011) gefällt hat. Die Deutsche Bank wurde dazu verurteilt, 540.000 Euro Schadensersatz an den mittelständischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille aus Hessen zu zahlen. Vor sechs Jahren hatte die Bank dem Unternehmen ein Zinsswapgeschäft, einen sogenannten Spread Ladder Swap, verkauft. Dieses Geschäft ist quasi eine Wette auf eine unterschiedliche Entwicklung von lang- und kurzfristigen Zinsen. Die Zinsentwicklung lief aber anders als gedacht und Ille machte etwa eine halbe Million Verlust. Den muss nun die Bank ersetzen.

Symboldbild Schulden der Kommunen
Viele Kommunen tragen schwer an ihrer SchuldenlastBild: BilderBox

Von Bedeutung ist dieses Urteil des Bundesgerichtshofes - dem obersten deutschen Gericht in Zivilverfahren - deswegen, weil der Mittelständler nicht der einzige ist, der herbe Verluste bei solchen hochriskanten Swapgeschäften gemacht hat. Vor der Finanzkrise wollten viele Kommunen, Städte und Unternehmen ihr Schuldenmanagement besser planbar machen. Um die Zinsen, die sie auf ihre Schulden zahlen mussten, abzusichern, kauften sie Zinsswaps. Am Ende haben viele der Kommunen und Städte, die sowieso seit Jahrzehnten nahezu pleite waren, im Endeffekt noch weitere Millionen verloren. Weil der Verkäufer, nämlich die Deutsche Bank, nicht genügend auf die Risiken hingewiesen habe, hoffen nun auch sie auf Schadensersatz.

Viele haben bereits gegen die Deutsche Bank geklagt. Allerdings war die Rechtsprechung der unteren Gerichte bislang uneinheitlich. Insgesamt sollen es rund 200 Fälle mit einem Schaden in Millionenhöhe sein, die nun auf den deutschen Branchenprimus zurollen. Der Anwalt der Papierfirma, Jochen Weck, sagte in Karlsruhe, er rechne mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund einer Milliarde Euro gegen die Banken. Allein das streitige Produkt im vorliegenden Fall sei 700 Mal verkauft worden, wobei die betroffenen Kommunen und Unternehmen einen Schaden von durchschnittlich einer Million Euro erlitten hätten. Dagegen nannte der Anwalt der Deutschen Bank, Christian Duve, "ein paar" vergleichbare Verfahren, die vor Gerichten anhängig seinen. "Die Höhe der Streitwerte und die Zahl der Verfahren ist überschaubar," sagte Duve.

Was ist ein Zinsswap?

Besonders in den Jahren vor der Finanzkrise hatte die Deutsche Bank viele Zinsswaps verkauft. Dabei wetten die Bank und die Käufer auf eine bestimmte Entwicklung der lang- und kurzfristigen Zinsen.

Eine Installation mit dem Euro-Zeichen steht vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main (Foto: dpa)
Variable Zinsen können über Zinsswapgeschäfte abgedeckt werdenBild: AP

Sinn macht so etwas beispielsweise, wenn zum Beispiel ein Unternehmen einen Kredit aufgenommen hat, für den es variable Zinsen bezahlen muss. Je nachdem, wie sich die Zinsen auf dem Kapitalmarkt entwickeln, verändert sich also die Zinslast des Unternehmens. Mit solchen Zinsen lässt sich aber nur schwer kalkulieren. Um das Ganze berechenbarer zu machen, kann das Unternehmen außerdem ein Zinsswapgeschäft abschließen. Hierbei zahlt das Unternehmen beispielsweise der Bank einen festen Zins, und bekommt von der Bank einen variablen Zins, der sich ebenfalls an den Zinsen am Kapitalmarkt ausrichtet. Mit diesen variablen Zinsen kann das Unternehmen nun seinen eigenen Kredit bezahlen und hat sich so gegen eine ungünstige Zinsentwicklung abgesichert.

Komplizierter sind die Spread Ladder Swap Geschäfte. Hierbei legen Käufer und Deutsche Bank einen Nominalwert des Geschäfts fest und schließen eine Wette über den Zinsabstand bestimmter lang- und kurzfristiger Zinsen in den kommenden Jahren ab. Vergrößert sich dieser Abstand (Spread), gewinnt der Käufer, verringert er sich, gewinnt die Bank. Sinken die langfristigen Zinsen unter die kurzfristigen Zinsen, dann wird der Verlust des Käufers extrem groß.

Der Vorwurf: Bewusst schlecht beraten, um zu kassieren

Die Ille Papier-Service GmbH hatte der Deutschen Bank vorgeworfen, dass sie nicht ausreichend über das hohe Risiko aufgeklärt habe. Die Richter des BGH gaben dem Kläger recht - die Deutsche Bank hätte ihre Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden verletzt, lautete die Urteilsbegründung. So hätte die Bank auf einen "schwerwiegenden Interessenskonflikt" hinweisen müssen: Denn für die Bank ist das Geschäft nur profitabel, wenn die Wette zum Nachteil des Kunden ausgeht. "Der Gewinn der einen Seite ist der Verlust der anderen", so der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers.

Der Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe
Bundesgerichtshof gab Mittelständler RechtBild: picture-alliance/ dpa

Der Senatsvorsitzende Wiechers bezeichnete die Swaps in der mündlichen Verhandlung als "hochkompliziertes Finanztermingeschäft" mit zweifacher Hebelwirkung, das der Unternehmer nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. Zudem sei fraglich, ob die Bank ausdrücklich genug auf das "theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko des Kunden" hingewiesen habe. Der Senatsvorsitzende betonte, bei der Beratung müsse sich die Bank "allein am Kundeninteresse" ausrichten. Ille habe sich in der Vergangenheit eher risikoscheu verhalten.

Die Bank hätte das Unternehmen außerdem darüber aufklären müssen, dass das Geschäft mit einem negativen Marktwert begonnen habe. Denn der Papierhersteller Ille musste erst rund 80.000 Euro aufholen, mit dem die Bank ihr Risiko, ihre Kosten und ihren Gewinn abschöpfte. Außerdem hat die Deutsche Bank ihre Gewinnchancen aus den Swaps am Kapitalmarkt weiterverkauft und hatte damit im Gegensatz zu Ille kein Risiko mehr.

Harter Schlagabtausch

Vor Gericht hatten die beiden Parteien schwere Geschütze aufgefahren. Der Anwalt des Mittelständlers Ille, Norbert Gross, warf der Bank arglistige Täuschung und Sittenwidrigkeit vor. Er zitierte aus einem internen Memorandum des Konzerns. Darin würden Mitarbeiter angewiesen, die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags so zu nutzen, dass es "aller Wahrscheinlichkeit zu einem Verlustgeschäft für den Kunden" werde. "Es sollte ein Negativ-Geschäft werden. Nur so kann man an dem Kunden Geld verdienen", sagte Gross. Der Anwalt der Deutschen Bank, Reiner Hall, bestritt, dass Ille die Struktur der Swaps nicht habe verstehen können. Der Dax-Konzern hatte stets betont, er habe die Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten.

Autor: Insa Wrede (dpa, dpad)
Redaktion: Henrik Böhme