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Kampf der Diskriminierung durch Gesetze

9. Februar 2012

Homosexuelle werden in vielen Ländern ausgegrenzt, in etwa 80 Staaten auch strafrechtlich verfolgt. Die deutsche Außenpolitik engagiert sich, auch im Rahmen der EU, um die Rechte Homosexueller zu stärken.

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Schwulen entrollen Symbolfahne (Foto:AP)
Hong Kong SchwulenbewegungBild: AP

"Die Bundesregierung wendet sich in den auswärtigen Beziehungen gegen jede Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung und setzt sich konsequent gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen ein." So steht es auf der Website des Auswärtigen Amtes. Es ist ein außenpolitisches Ziel, das nicht immer einfach umzusetzen ist. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sieht darin einen wichtigen Teil seiner Arbeit: "Homosexuelle werden in vielen Ländern gesellschaftlich diskriminiert, ob das in Afrika, in Asien oder auch in Europa ist." Viel schlimmer seien jedoch die gesetzliche Diskriminierung in etwa 80 Ländern und die Todesstrafe auf Homosexualität in sieben Ländern, darunter Iran und Saudi-Arabien. Daher arbeite Deutschland zum Beispiel auf UN-Ebene an Resolutionen mit, die die Rechte von Homosexuellen anerkennen, schützen und festschreiben sollen.

Den jüngsten und bislang umfangreichsten Schritt hierzu bildete eine Resolution, die gleiche Rechte für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung fordert. Diese von Südafrika eingebrachte Resolution wurde am 17. Juni 2011 beschlossen und soll eine staatliche Diskriminierung sexueller Minderheiten beenden. Die Europäische Union hatte bereits ein Jahr zuvor einen Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz von Homosexuellen erstellt, der als Leitlinie für die Stärkung von Homosexuellen-Rechten innerhalb der EU, aber auch in den Außenbeziehungen der EU dient.

Menschenrechte sind nicht teilbar

Renate Rampf ist Sprecherin der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, die 2007 als Menschenrechtsstiftung des Lesben- und Schwulenverbands gegründet wurde und sich weltweit für die Rechte von Homosexuellen einsetzt. Rampf sieht durchaus Erfolge in Sachen Gleichstellung. Die EU habe eine Reihe von Richtlinien erlassen, die zum Beispiel Deutschland zu einem Antidiskriminierungsgesetz gezwungen hätten. "Das hat deutliche Verbesserungen für Lesben und Schwule gebracht."

Renate Rampf, Sprecherin der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Foto: LSVD)
Renate Rampf, Sprecherin der Hirschfeld-Eddy-StiftungBild: LSVD

Zugleich bedauert sie, dass viele Schriftstücke aus Brüssel nur empfehlenden und keinen verbindlichen Charakter hätten. Ihre Hoffnung ruht auf einer größeren Beachtung der sogenannten Yogyakarta-Prinzipien aus dem Jahr 2007. Diese deklinieren die Anforderungen bestehender und völkerrechtlich bindender Menschenrechtsstandards in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle - so genannte LSBTI-Personen - durch. Denn bisher, so Rampf, sei man in allen Menschenrechtsbelangen von heterosexuellen Menschen ausgegangen. Ziel sei es, Menschenrechte weltweit unabhängig von sexueller Identität durchzusetzen, so wie es UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon im Januar 2011 vor dem UN-Menschenrechtsrat formuliert hat: "Menschenrechte sind überall Menschenrechte und gelten für jeden Menschen".

Deutsches Engagement

Die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik unterstützt die Forderungen von Homosexuellen noch weiter. Das Entwicklungsministerium betont in seinem Strategiepapier vom April 2011, dass die Beeinträchtigung und die Verletzung von Menschenrechten eine Entwicklung behindere. Daher wurden Menschenrechte als Querschnittsthema verankert; so können auch die Rechte von Homosexuellen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit intensiver voran getrieben werden.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (Foto: DPA)
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus LöningBild: picture-alliance/dpa

Beispiele aus Malawi und Unganda zeigen, dass hier Positives bewirkt werden kann. Beide Länder hatten eine Verschärfung der Gesetze gegen Homosexuelle geplant. Es gab einen starken internationalen Druck, diese Gesetze nicht zu verabschieden – auch aus Deutschland. Markus Löning, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, hat in Uganda mit ranghohen Politikern verhandelt: "Mir wurde entgegen gehalten, die Gesellschaft sei gegen Lesben und Schwule. Diese würden nicht ins Familienbild passen, und daher müsse Homosexualität streng bestraft werden." Daraufhin sei Entwicklungsminister Dirk Niebel sehr deutlich geworden, und habe mit einem Ende der Zusammenarbeit in der Entwicklungshilfe gedroht, ergänzt Löning. Das verschärfte Gesetz konnte verhindert werden. In Malawi hat das Einfrieren der deutschen Budgethilfe dagegen keinen Erfolg gebracht. Dort wird Homosexualität nach wie vor mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Neben direkten Interventionen sind der Aufbau und die Unterstützung von Netzwerken ein wichtiges Arbeitsfeld. Dafür werden regelmäßig Aktivisten aus aller Welt nach Deutschland eingeladen. Kürzlich sei eine Delegation aus Osteuropa zu Besuch gewesen, sagt Löning. Man helfe bei der Vernetzung, indem man die Aktivisten mit den Organisationen in Deutschland sowie vor Ort mit den deutschen Botschaften und den Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit zusammenbringe. Dabei müsse man immer wieder deutlich machen, "dass es auch in Deutschland ein langer politischer und gesellschaftlicher Prozess" gewesen sei bis zur Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Rampf von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung glaubt, dass LSBTI-Belange bei Verhandlungen häufig marginalisiert werden oder der Eindruck besteht, diese Gruppe beanspruche Sonderrechte. Dabei geht es nur um die Umsetzung von festgeschriebenen Menschenrechtskonventionen auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle.

Autorin: Sabine Hartert-Mojdehi
Redaktion: Thomas Latschan