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Dementi aus dem Vatikan zu Tebartz-Entscheidung

13. August 2015

Beim Bau des neuen Limburger Bischofshauses hat das Bistum Verluste in Millionenhöhe erlitten und verlangt deshalb Schadenersatz. Anders als in Medien berichtet, steht die Entscheidung im Vatikan darüber aber noch aus.

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Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in seiner Privatkapelle (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Die deutschsprachige Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat hat entgegen einem Bericht der "Bild"-Zeitung bisher keine Informationen über eine Entscheidung des Papstes im Streit um Schadenersatz durch den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. "Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass der Papst sich da bereits geäußert hätte", teilte der Leiter der Abteilung, Winfried König, mit. Auch das Bistum Limburg wartet nach eigenen Angaben weiterhinauf eine Antwort aus dem Vatikan.

Die "Bild" Zeitung hatte zuvor unter Berufung auf Vatikankreise berichtet, dass Tebartz-van Elst wegen der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz keine Wiedergutmachung leisten müsse. Die Entscheidung habe Papst Franziskus bereits im Juli getroffen. Die deutsche Abteilung im päpstlichen Staatssekretariat sei bereits informiert worden, berichtete die Zeitung.

Hat Tebartz "genug gebüßt?"

König räumte ein, er wisse von einem Besuch des derzeitigen Diözesanadministrators Manfred Grothe bei dem Kardinalstaatssekretär in der jüngeren Vergangenheit. Zuständig für den Fall sei aber in erster Linie die Bischofskongregation. "Es ist möglich, dass deren Präfekt dem Papst über die Ansprüche des Bistums berichtet hat und Franziskus dann sagte: Tebartz hat mit seinem Rücktritt genug gebüßt." Informationen darüber habe er aber nicht, sagte König.

Luftaufnahme des Neubaus des Bischofssitzes in Limburg (Foto: Reuters)
In diese Residenz wollte Ex-Bischof Tebartz-van Elst einziehen - 31 Millionen Euro kostete sieBild: Reuters

Kosten in Millionenhöhe

Nach dem Bau des mehr als 31 Millionen Euro teuren Bischofshauses hatte das Bistum rund 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abschreiben müssen. Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden sei, erklärte das Bistum zugleich.

Seit April hatte Grothe im Vatikan mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materieller Entscheidung vorgebracht. Grothe habe Tebartz-van Elst in Rom aber nicht "angezeigt", hatte das Bistum mehrfach betont.

Rücktritt nach Finanzskandal

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die massive Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst die Demission an. Daraufhin wurde Tebartz-van Elst im Dezember zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.

nin/uh (dpa, kna, epd)