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Datenschützer stoppt Facebook

27. September 2016

Für die großen Internetkonzerne und die sozialen Netzwerke sind die Daten ihrer Nutzer eine Goldgrube, zum Ärger der Datenschützer. Gegen Facebook holen sie jetzt den großen Hammer raus.

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Symbolbild:Facebook - WhatsApp
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook verboten, Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Dazu habe er eine Verwaltungsanordnung erlassen, teilte der für Facebook bundesweit zuständige Datenschützer der Hansestadt mit. Zudem müsse der US-Konzern alle bereits von dem Messaging-Dienst erhaltenen Daten löschen.

"Die Anordnung schützt die Daten der circa 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland", sagte Caspar. "Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit  Facebook wünschen." Das weltgrößte Online-Netzwerk müsse vorab um Erlaubnis fragen.

Zusagen nicht eingehalten

Facebook habe nach dem Kauf von WhatsApp vor zwei Jahren zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden, betonte Caspar. Dass dies nicht geschehe, sei eine Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Joahnnes Caspar
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Joahnnes Caspar Bild: picture-alliance/dpa/L. Schulze

WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. So wollte Caspar unter anderem durchsetzen, dass das Netzwerk auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt.

 

wl/uh (dpa, afpl, rtr)