Das Ringen um die EU-Verfassung
28. November 2003Mit dem hehren Ziel, den Streit um die EU-Verfassung beizulegen, treffen sich die EU-Außenminister am Freitag und Samstag (28./29.11.) in Neapel. Bereits Anfang Juli lag der Vorschlag einer Verfassung für die Europäische Union vor, den der EU-Konvent nach eineinhalbjähriger Arbeit verabschiedet hatte. Seit dem 4. Oktober beschäftigt sich nun die Regierungskonferenz der 25 heutigen und künftigen Mitgliedsländer mit dem Papier. Die Konferenz scheint festgefahren. In mehreren Punkten liegen die nationalen Positionen noch immer weit auseinander.
Macht und Stimmrecht in der EU
Über 90 Änderungswünsche lagen wenige Tage vor dem Treffen in Neapel auf dem Tisch. Dabei dreht es sich vor allem um Macht und Stimmrecht. Der Europa-Staatsminister im Berliner Kanzleramt, Martin Bury, meinte nach der letzten Verhandlungsrunde der Regierungskonferenz, man spiele das taktische Geduldsspiel "Mikado": Wer sich zuerst bewegt, der verliert.
Keine Lösung in Sicht
Keine der zentralen Fragen, die die Regierungsvertreter seit Wochen hin- und herwenden, scheint einer Lösung nahe: Deutschland, Frankreich und Italien fordern nach wie vor, den Vertragsentwurf des Konvents nicht wesentlich zu verändern. Doch die kleineren Staaten - allen voran Österreich - verlangen, dass jedes Land künftig einen stimmberechtigten Kommissar nach Brüssel entsenden kann. Die großen Staaten favorisieren hingegen eine rotierende Besetzung der Kommissions-Posten, was zu einer Verkleinerung der EU-Kommission führen würde.
Außenminister Joschka Fischer könnte in dieser Frage den kleinen Staaten entgegen kommen. Im Gegenzug will er, dass bei Entscheidungen im Rat die doppelte Mehrheit aus Länder-Stimmen und Bevölkerungs-Anteilen festgeschrieben wird, wie es der Konvent vorgeschlagen hatte. Spanien und Polen halten aber an der Stimmengewichtung ohne Berücksichtigung der Bevölkerungsstärke fest, wie sie beim EU-Reformgipfel vor drei Jahren in Nizza beschlossen wurde.
Auflösung der EU?
EU-Kommissar Günter Verheugen warnt vor einem Scheitern des Verfassungsvertrags: "Es wäre ein fataler Irrtum zu glauben, dass wir so einfach auf der Grundlage des Vertrages von Nizza so weitermachen können." Er sieht die Gefahr, dass sich Gruppen von Staaten bilden könnten, die in bestimmten Bereichen schneller voranschreiten als andere. Das könnte seiner Meinung nach sogar zu einer Auflösung der EU als verbundenes Ganzes führen.
Gottesbezug und Haushaltsrechte
Die vertiefte Zusammenarbeit, die die Verfassung bei der Außen- und Verteidigungspolitik ausdrücklich vorsehen würde, wird vor allem von Großbritannien vehement abgelehnt. Laut britischen Presseberichten sollen Polen und Großbritannien ein Abkommen geschlossen haben, um sich gegenseitig bei der Durchsetzung ihrer Forderungen zu helfen.
Umstritten ist auch der so genannte Gottesbezug in der Verfassung, für den das überwiegend katholische Spanien, Polen und Italien kämpfen. Sie wollen, dass in den Konvents-Entwurf noch der explizite Hinweis auf die christlichen Wurzeln Europas eingefügt wird. Das wird aber von Ländern wie Frankreich, das auf die strikte Trennung von Kirche und Staat achtet, kategorisch abgelehnt.
Heiß umstritten sind zudem die Rolle des neuen europäischen Außenministers und das Verfahren zur Änderung der Verfassung. Das Europäische Parlament streitet außerdem für die erweiterten Haushaltsrechte, die ihm einige Finanzminister absprechen wollen.
Schwierige Ratifizierung der Verfassung
Sollte die Verfassung durch den EU-Gipfel Mitte Dezember verabschiedet werden, muss das Vertragswerk noch von allen 25 Staaten ratifiziert werden. In vielen Ländern, hauptsächlich den neuen Mitgliedern in Ost- und Mitteleuropa, sind Volksabstimmungen nötig. Der für die Erweiterung zuständige EU-Kommissar Verheugen glaubt, dass "diese Hürde insbesondere in unseren neuen Mitgliedsländern nicht ganz leicht genommen werden wird." Nur wenige Monate nach den Referenden zum Beitritt selbst seien den Wählern dort schwer durchschaubare Kompromisse nur schwer zu vermitteln.