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Politik

Verstößt Berlin gegen Nordkorea-Sanktionen?

Shitao Li
6. April 2017

Nordkorea verdient seine Devisen unter anderem durch die Vermietung von Botschaftsgebäuden im Ausland, zum Beispiel in Berlin. Doch genau dieses Geschäftsmodell haben die UN mit einer Resolution verboten.

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Nordkoreanische Botschaft in Berlin
Bild: DW/H.Kiesel

Trotz internationalen Wirtschaftssanktionen sitzt die kommunistische Erbdiktatur in Pjöngjang fest im Sattel. Das liegt zum einen daran, dass Nordkoreas wichtigster Verbündeter China einen Wirtschaftskollaps des Landes nicht zulassen kann und will. Zum anderen verfügt das Regime offenbar immer noch über geheime Finanzierungskanäle, um sich Unterstützung im Innern kaufen zu können. 

Zu den weniger geheimen Devisenquellen gehört die Vermietung oder Verpachtung von Botschaftsgebäuden im Ausland. Ein Modell, das allerdings in mehreren Ländern das Missfallen der Behörden erregte, wie die südkoreanische Agentur Yonhap berichtet. So habe Bulgarien im März die diplomatische Vertretung Nordkoreas in Sofia unmissverständlich daran erinnert, dass das Botschaftsgebäude nicht vermietet werden dürfe. Andere Länder wie Laos und Ägypten hätten nordkoreanische Diplomaten ausgewiesen, die in kommerzielle Aktivitäten verwickelt waren.

Infografik Karte Nordkoreanische Botschaft in Berlin DEU

Seit 2016 Botschaftsimmobilien unter UN-Sanktionen

Diese Länder berufen sich dabei auf die UN-Resolution 2321 vom 30. November 2016. Darin hieß es im Paragraph 18: "Alle Mitgliedstaaten sollen es Nordkorea verbieten, Immobilien, die es auf ihrem Staatsgebiet besitzt oder pachtet, für andere Zwecke als diplomatische oder konsularische Tätigkeiten zu nutzen."

Unweit von Berlins Brandenburger Tor steht das "Cityhostel Berlin" in der Glinkastraße (Artikelfoto). Ein Bett im Acht-Bettzimmer gibt es derzeit ab 17 Euro, ein Einzelzimmer ab 35 Euro. Das Gebäude, in dem das Hostel residiert, gehört zur nordkoreanischen Botschaft in Berlin, die sich im benachbarten Gebäude befindet.

Nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" wurden Nordkorea vor der deutschen Wiedervereinigung von der damaligen DDR die "unbeschränkten und unbegrenzten Nutzungsrechte" an dem Gebäudekomplex übertragen. Seit 2007 sei das Gebäude an einen Berliner Hotelbetreiber vermietet. Im Januar 2008 begann der Umbau "der zahlreichen Büroräume zu komfortablen Ein- und Mehrbettzimmern mit modernen Sanitäreinrichtungen in allen Zimmern", wie "Der Spiegel" meldete.

UN Sicherheitsrat in New York (Foto: Getty Images/AFP/D.Emmert)
UN-Sicherheitsrat verbietet kommerzielle Nutzung von nordkoreanischen Botschaftsliegenschaften Bild: Getty Images/AFP/D.Emmert

Bundesregierung: "Strikte Einhaltung der Sanktionen"

Auf telefonische Nachfrage bestätigte eine Mitarbeiterin des Hostels der DW unter Wahrung der Anonymität, der Eigentümer des Gebäudes sei Nordkorea. Auf die Frage nach den vertraglichen Konditionen gab es keine Auskunft.

Ob die Bundesregierung die kommerzielle Nutzung des Botschaftsgebäudes duldet, will das Auswärtige Amt nicht kommentieren. Der Sprecher ließ wissen: "Wir beobachten mögliche Verstöße gegen das Sanktionsregime des UN-Sicherheitsrats sehr genau und achten gemeinsam mit unseren Partnern auf die strikte Einhaltung der Sanktionen gegen Nordkorea."

Das Geschäft des Hostels läuft offenbar gut. Im April und Mai sind nur noch wenige Zimmer frei.