"Charlie Hebdo" zeigt Mohammed-Karikaturen
1. September 2020Die Redaktion sei oft darum gebeten worden, man habe aber einen konkreten Anlass abwarten wollen, zitierten französische Medien den Herausgeber Laurent Sourisseau, alias "Riss". Wir brauchten einen guten Grund dafür, "einen Grund, der sinnvoll ist und etwas zur Debatte beiträgt". Zu Beginn des Prozesses sei ein Nachdruck jedoch "unverzichtbar". Der Prozess startet am Mittwoch.
"Wir werden niemals ruhen. Wir werden niemals aufgeben", heißt es in der jüngsten Online-Ausgabe des französischen Satiremagazins. Am 7. Januar 2015 hatten bewaffnete Islamisten die Redaktionsräume von "Charlie Hebdo" in Paris gestürmt und zwölf Menschen erschossen.
Die Mohammed-Karikaturen sind auf dem Titelbild einer Sonderausgabe abgedruckt. Die Ausgabe wird unter der Schlagzeile "Tout ça pour ça" (All dies, nur dafür) gedruckt. Die zwölf Karikaturen waren 2005 erstmals von der dänischen Tageszeitung "Jyllands-Posten" veröffentlicht und 2006 von "Charlie Hebdo" nachgedruckt worden. Weltweit fühlten sich viele Muslime durch die Abdrucke provoziert, auch "Charlie Hebdo" zog immer wieder deren Zorn auf sich.
Auf der Titelseite der neuen Ausgabe wird auch eine Zeichnung des Propheten abgedruckt, die der "Charlie Hebdo"-Karikaturist Jean Cabut, bekannt als "Cabu", gezeichnet hatte. Cabu war unter den Todesopfern des Anschlags.
Islamisten wurden erschossen
In dem Prozess vor dem Pariser Schwurgericht sind 14 Personen angeklagt. Sie sollen die Brüder Chérif und Saïd Kouachi unterstützt haben, die am 7. Januar 2015 die Redaktionsräume von "Charlie Hebdo" stürmten und kaltblütig zwölf Menschen töteten, darunter einige der bekanntesten Zeichner Frankreichs. Die Kouachi-Brüder selbst wurden nach einer zweitägigen Verfolgungsjagd durch Elitepolizisten aufgespürt und getötet. Die Attentäter hatten damals erklärt, sie hätten mit dem Angriff den Propheten rächen wollen. Die Darstellung des Propheten Mohammed ist im Islam streng verboten. Auf Spott oder Beleidigung gegen ihn steht die Todesstrafe.
Drei der 14 Angeklagten können nicht vor Gericht gestellt werden: Sie kamen nach Einschätzung von Geheimdiensten vermutlich in Syrien oder im Irak ums Leben, werden aber weiter mit internationalem Haftbefehl gesucht.
nob/qu (afp, rtr, dpa)