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Böhmermann: Keine Unterlassungserklärung

14. April 2016

Im Streit um sein Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan steht der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann nach wie vor zu seinem Text. Das bestätigte sein Anwalt und wies eine Forderung der Gegenseite zurück.

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Jan Böhmermann (Foto: Imago)
Bild: Imago/Sven Simon

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann hat keine Unterlassungserklärung abgegeben. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht des Onlineportals der "Süddeutschen Zeitung". Michael-Hubertus von Sprenger, der Münchener Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, hatte hierfür eine Frist gesetzt, die in der Nacht zum Donnerstag abgelaufen war.

"Gedicht nicht solitär verbreitet"

Er habe Erdogans Anwälten mitgeteilt, es sei "offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht", machte Schertz deutlich. Mit der Unterlassungserklärung hätte verhindert werden sollen, dass Böhmermann das beleidigende Gedicht wiederholt oder nochmals verbreitet. Nun wird ein zivilrechtlicher Prozess vor dem Mainzer Amtsgericht wahrscheinlicher.

Der 35-Jährige hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vor zwei Wochen in seinem Text zu Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen verwendet. Er kündigte das Gedicht in seiner Sendung als Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik an, die in Deutschland nicht erlaubt sei.

Die Türkei forderte daraufhin die Bundesregierung formal auf, den Satiriker strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Berliner Regierung prüft derzeit noch, ob sie ein solches Verfahren zulässt. Kanzlerin Angela Merkel teilte an diesem Donnerstag mit: "Die Beratungen (...) dauern an. Und wir informieren sie, wenn sie beendet sind." Zudem stellte Erdogan persönlich Strafanzeige gegen Böhmermann.

Proteste im ZDF

ZDF-Mitarbeiter protestierten mit einem Brief gegen die Löschung des Satire-Beitrags aus der Mediathek des Senders. Der Redakteursausschuss des ZDF ließ ein entsprechendes Schreiben in allen Büros der ZDF-Zentrale am Lerchenberg in Mainz verteilen. "Wir würden es begrüßen, wenn die 'Schmähkritik' vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte", heißt es darin unter anderem.

Ein Sprecher des Senders teilte mit, es sei das gute Recht des Redakteursausschusses, diese Meinung zu vertreten. "Das ZDF bleibt aber bei seiner Entscheidung, das umstrittene 'Schmähgedicht' nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht."

se/ml (dpa, afp)