Bußgeld für Facebook
2. Juli 2019Der Beschwerdebericht von Facebook führe nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf, heißt es. Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende "NetzDG-Formular" eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen "Flagging-Meldeweg" geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde jedoch zu einem "verzerrten Bild" über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte.
Möglichkeit zum Einspruch
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, weil die beschuldigte Facebook Ireland Limited Einspruch dagegen einlegen kann. Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet, mit dem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.
Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018. So wurden lediglich 886 Beschwerden aufgelistet, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.
Kein Vergleich zu Google und Twitter
Die damals von Facebook gemeldeten Zahlen lagen erheblich unter jenen von Google und Twitter. Auf Googles Video-Plattform Youtube meldeten Nutzer und Beschwerdestellen nach Unternehmensangaben im ersten Halbjahr 2018 fast 215.000 umstrittene Beiträge, davon wurden rund 58.000 gelöscht. Der Kurzbotschaftendienst Twitter erhielt insgesamt fast 265.000 Beschwerden, von denen das Unternehmen knapp 29.000 aus dem Netz entfernte.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, digitale Plattformen hätten eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden. Wenn Nutzer strafbare Inhalte meldeten, müsse die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen. "Beim Kampf gegen strafbare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben."
"Schlechtes Gesetz"
Die Grünen im Bundestag begrüßten den Bußgeldbescheid. Das Bundesamt sei bemüht, die Sanktionsmöglichkeiten voll auszuschöpfen, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Gleichzeitig kritisierte er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Bundesregierung müsse endlich verstehen, dass die Zeit der Nicht-Regulierung gegenüber marktmächtigen Anbietern wie Facebook ein für alle Mal vorbei sein muss. "Das handwerklich extrem schlecht gemachte NetzDG, das ohnehin nur einen Teil der Problematik abdeckt, muss dringend überarbeitet werden", sagte von Notz.
Das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn nimmt Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahr. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
cgn/uh (afp, dpa, rtr)