Bundesverfassungsschutz erklärt AfD zum Prüffall
15. Januar 2019Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) zum Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Entsprechende Medienberichte bestätigte BfV-Präsident Thomas Haldenwang vor der Presse. Es gebe "erste tatsächliche Anhaltspunkte" einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordung gerichteten Politik.
Außerdem erklärt das BfV die rechtsnationale Vereinigung "Der Flügel" der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" (JA) zum Verdachtsfall.
"Große Partei mit diversen Aussagen"
Haldenwang sagte, die AfD sei eine "große Partei mit einer Diversität in ihren politischen Aussagen". Insofern könne "noch nicht hinreichend beurteilt werden", ob die gefundenen Anhaltspunkte "charakteristisch für die Ziele und die Ausrichtung der gesamten Partei" seien. Dies will das BfV nun im Rahmen der Prüffallbewertung klären.
Die AfD will juristisch gegen die Neubewertung als Prüffall vorgehen. Er halte die Argumente für nicht tragfähig, sagte Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland. Seine Co-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sprach von einer "Wettbewerbsverzerrung im politischen Wettbewerb". Gauland betonte, es gebe keine Veränderung in der Zusammenarbeit mit dem "Flügel" und der JA. Die Entscheidung der Verfassungsschützer habe auch überhaupt keine Auswirkung auf die bevorstehenden Wahlkämpfe.
Zum Prüffall erklären die Verfassungsschützer Organisationen, die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen es aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Der Prüffall ist eine Vorstufe für eine mögliche offizielle Beobachtung.
In dieser Phase ist eine Beobachtung mit V-Leuten, also geheimen Informanten, oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Ebenso dürfen Personenakten beim Verfassungsschutz gespeichert werden.
Bereits im September hatte der Thüringer Verfassungsschutz den dortigen Landesverband der AfD als Prüffall eingestuft. Grund dafür waren unter anderem Björn Höckes Beteiligung an dem sogenannten Schweigemarsch für einen mutmaßlich von Asylbewerbern getöteten Mann in Chemnitz und die mangelnde Abgrenzung zu Rechtsextremisten.
Wie die thüringische AfD Mitte Dezember mitteilte, geht sie gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz juristisch vor. Die Partei und die Landtagsfraktion hätten beim Verfassungsgericht in Weimar gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier eine Klage eingereicht.
JA bereits teilweise beobachtet
Anfang November hatte die JA ihren Landesverband Niedersachsen aufgelöst, nachdem dieser von den Behörden als verfassungsfeindlich eingeschätzt wurde. In Bremen und Baden-Württemberg wird die Nachwuchsorganisation von den Landesämtern des Verfassungsschutzes beobachtet. Es gebe den begründeten Verdacht, dass die JA extremistische Bestrebungen habe.
ust/jj/stu (afp, dpa)