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Karlsruhe weist Klagen gegen ESM ab

18. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung kann sich am umstrittenen Euro-Rettungsschirm weiter in vollem Umfang beteiligen. Die Gegner des ESM müssen eine Niederlage hinnehmen.

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Kamera vor Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm in einem jetzt verkündeten Urteil endgültig ab. Trotz der Verpflichtungen, den ESM notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu bedienen, "bleibt die Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend gewahrt", begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung.

Prognosen müssen einkalkuliert werden

Der Bundesregierung gab das Gericht allerdings auf, künftig in Prognosen für das jeweils kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Kapital bedient werden muss. Diese prognostizierten Risiken müssen dann regulär in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Beträge grundsätzlich über Nachtragshaushalte oder gar das Nothaushaltsrecht freizumachen, wie von der Bundesregierung zunächst beabsichtigt, ist damit unzulässig.

Karlsruher Richter bei der Urteilsverkündung über Euro-Rettungsschirm (Foto: rtr)
Die Karlsruher Richter stellten BedingungenBild: Reuters

Den Weg zur Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus hatte das deutsche Verfassungsgericht bereits mit einer Eilentscheidung im September 2012 freigemacht. Es hatte den Hilfsfonds mit einem Stammkapital von anfänglich 700 Milliarden Euro schon damals für verfassungskonform erklärt - unter der Bedingung, dass der deutsche Haftungsanteil nicht ohne Zustimmung des Bundestages angehoben werden kann. Die Bundesregierung hatte das daraufhin rechtlich abgesichert. Mit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde am 27. September 2012 wurde der Rettungsschirm aktiv.

Ziel: Rettung vor der Pleite

Aufgabe des ESM ist es, überschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone durch Notkredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsunfähigkeit zu verhindern.

In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der oppositionellen Partei "Die Linke", der stellvertretende Vorsitzende der Regierungspartei CSU, Peter Gauweiler, sowie der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37.000 Bürgern. Damit ist es die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des deutschen Verfassungsgerichtes.

Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt: Über das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank zum Kauf von Staatsanleihen muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheiden. Mit dessen Spruch ist frühestens Mitte 2015 zu rechnen.

wa/as (dpa, rtr, afp)