Rauchverbot gekippt
30. Juli 2008In Einraumkneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutz-Gesetzen der beiden Länder am Mittwoch (30.07.2008) in Karlsruhe als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Klage von Diskotheken-Betreibern aus Baden-Württemberg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zwölf weitere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen.
Benachteiligung kleiner Gaststätten
Nach dem Urteil wäre aber ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungsgemäß. Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen sich auch Einraumkneipen als Raucherlokal kennzeichnen dürfen. Die klagenden Gastwirte aus Berlin und Tübingen würden ansonsten ungerecht behandelt, weil sie im Gegensatz zu größeren Gaststätten keinen abgetrennten Raucherraum einrichten könnten und deshalb erhebliche Umsatzbußen erleiden, urteilte das Gericht.
Neuregelung bis Ende des Jahres
Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung für kleine Lokale mit nur einem Raum.
Karlsruhe hatte über drei exemplarisch ausgewählte Beschwerden von Gastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin zu entscheiden. Die Wirte zweier Kneipen und einer Discothek sehen sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht. Die Befürworter der Verbote verweisen dagegen auf den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und hohe Zustimmungsquoten in Umfragen. Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen sind die Vorschriften durch Gerichtsentscheide aber bereits wieder gelockert worden. (stu)