Bundesrat billigt Migrationspaket der Koalition
28. Juni 2019Viele der Regelungen waren bei den Ländern zunächst auf Widerstand gestoßen. Der Vermittlungsausschuss wurde aber in keinem Fall angerufen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ermöglichen, dass mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen können. Bislang ist das auf Akademiker und Mangelberufe beschränkt. Außerdem soll gut integrierten Flüchtlingen ermöglicht werden, durch Arbeit ein langfristiges Bleiberecht zu bekommen.
Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz verschärft die Regeln zur Abschiebung, unter anderem durch die Ausweitung der Abschiebehaft und die Einführung eines neuen Duldungsstatus für Menschen mit ungeklärter Identität. Die Regelungen sollen dafür sorgen, dass künftig weniger Abschiebungen scheitern. Besonders die anstehenden Verschärfungen bei Abschiebungen hatten in der Vertretung der Bundesländer anhaltend für viel Kritik gesorgt.
Das Migrationspaket war jedoch zum größten Teil im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Eine Ausnahme bildete die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ihm stimmte in der Länderkammer eine klare Mehrheit zu. Asylbewerber, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, bekommen damit künftig weniger Geld: Der Leistungssatz für Alleinstehende sinkt um zehn Euro auf 344 Euro, in Sammelunterkünften gilt ein verminderter Satz von künftig 310 Euro. Ausländer, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind, sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten.
qu/as (afp, dpa, epd, kna)