Fußfessel für islamistische Gefährder
12. Mai 2017Ihnen kann künftig zur besseren Überwachung eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Demnach kann das Bundeskriminalamt (BKA) potenzielle Gefährder zum Tragen des Ortungsgerätes verpflichten. Diesen Verdächtigen kann verboten werden, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Allerdings kann das BKA eine Fußfessel nur verfügen, sofern für die Person keine Landespolizei zuständig ist. Die Überwachung der meisten der über 500 bekannten Gefährder unterliegen derzeit dem Landesrecht.
Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember. Der Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft, sie hatten ihn aber aus dem Blickfeld verloren. Die Fußfessel muss ein Richter anordnen. Nur bei Gefahr im Verzug kann das BKA ohne Richter entscheiden. Die Anordnung muss aber schnell nachgeholt werden.
Gesicht zeigen
Der Bundesrat verständigte sich auch auf ein Burka-Verbot für bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes. Die Länderkammer billigte die Ende April vom Bundestag beschlossene Regelung, die das Tragen von Burka und Nikab bei der Dienstausübung sowie bei Tätigkeiten "mit unmittelbarem Dienstbezug" untersagt. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Zeigen des Gesichts durchgesetzt werden kann, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist. Für die Erledigung staatlicher Aufgaben sei die Möglichkeit, Beamtinnen ins Gesicht zu schauen, essenziell, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Neue Regelungen wurden auch mit Blick auf Polizisten und Rettungskräfte vereinbart. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, wonach Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei "allgemeinen Diensthandlungen" wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit einer "Vollstreckungshandlung" wie einer Festnahme möglich.
Bis zu fünf Jahre Haft
In dem neuen Strafrechtsparagrafen 114 heißt es wörtlich: "Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber der wachsenden Zahl von Übergriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte Rechnung tragen. Außerdem stellt das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift zur "Behinderung von hilfeleistenden Personen".
Verabschiedet wurde vom Bundesrat schließlich auch das Gesetz der großen Koalition für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.
Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18.000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.
haz/stu (dpa, rtr, afp, epd)