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Macht und Rolle des Bundespräsidenten

Kay-Alexander Scholz9. Juni 2014

Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht verstoßen wertende Ausssagen des Bundespräsidenten nicht gegen das Neutralitätsgebot.

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Joachim Gauck gestikulierend (Foto: dapd)
Bild: dapd

Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte befasste sich das Bundesverfassungsgericht damit, was ein Bundespräsident öffentlich sagen darf und was nicht. Geklagt hatte die rechtsextreme NPD. Die Begründung: Politische Parteien hätten das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf, deshalb dürfe der Bundespräsident nicht zugunsten oder zulasten einer Partei reden. Der Anlass: Gauck hatte wenige Woche vor der Bundestagswahl 2013 vor Schülern gesagt, man müsse den "Spinnern" ihre Grenzen aufzeigen. Hintergrund waren wochenlange ausländerfeindliche, von der NPD unterstütze Demonstrationen gegen ein Asylbewerberheim in Berlin. Für diese Äußerung musste er sich im Februar vor dem obersten Gericht verantworten.

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete am Dienstag das Urteil. Diese Äußerungen des Bundespräsidenten seien nicht zu beanstanden, entschied das
höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Damit ist die Organklage der NPD abgewiesen.

Repräsentative Funktion

Macht soll Menschen, je nachdem wie viel sie davon besitzen, eine spezielle Aura verleihen - so auch dem Bundespräsidenten.

Gauck allerdings ist zunächst repräsentativen Aufgaben verpflichtet. Seine einzigen "Waffen" sind der Stift zum Unterzeichnen von Gesetzen der Bundesregierung - womit er aber allein die Richtigkeit des Gesetzgebungsverfahrens bestätigt - und das Wort: Er soll unabhängig von der Tagespolitik agieren, sich parteipolitisch neutral verhalten und stattdessen gesellschaftliche Debatten aufgreifen oder anstoßen.

Francois Hollande und Joachim Gauck im September 2013 in Paris (Foto: Reuters)
Joachim Gauck mit Francois Hollande 2013 in ParisBild: Reuters

So wie es im besten Falle Richard von Weizsäcker 1985 mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes ("Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung"), Roman Herzog 1997 ("Durch Deutschland muss ein Ruck gehen") und Christian Wulff 2012 ("Der Islam gehört zu Deutschland") taten. Der Bundespräsident soll "eine Integrationsfigur sein, die alle Bürger zusammenhält", sagt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler. "Deswegen ist er zur parteipolitischen Neutraliät verpflichtet, er darf nicht bewerten, was Parteien machen."

Historisch begründete Funktion

Dass dies so ist, hat vor allem mit den Erfahrungen der Weimarer Republik zu tun. Die Verfasser des Grundgesetzes wollten keinen Präsidenten mehr, dem eine überragende Stellung zukommt wie einst Reichspräsident Paul von Hindenburg. Der konnte mit Notverordnungen am Parlament vorbei regieren oder den Reichskanzler alleine bestimmen. Historiker sehen hierin strukturelle Fehler, die letztlich den Weg ebneten für die Hitler-Diktatur. Auch, dass der Bundespräsident in Deutschland heute nicht direkt vom Volk, sondern von der sogenannten Bundesversammlung gewählt wird, hängt mit der historischen Erfahrung der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zusammen.

Doch der hohe Anspruch an das Amt des Bundespräsidenten kann auch zu Konflikten führen. Horst Köhler wurde 2010 nach einem Radiointerview vorgeworfen, er bringe das militärische Engagement bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr mit ökonomischen Interessen in Verbindung, der Absicherung von Handelswegen. Es hagelte Kritik. Köhler sah darin eine Beschädigung seines Amtes, wies die Kritik als nicht gerechtfertigt zurück und gab sein Amt auf. Ein Bundespräsident, der mit sofortiger Wirkung zurücktritt - so etwas hatte es zuvor noch niemals gegeben.