Bund will höchstens 25 Leute bei Privatfeiern
29. September 2020Der Bund schlägt angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen eine Obergrenze von 25 Teilnehmern für Feiern in privaten Räumen vor. In öffentlichen Räumen solle sie bei maximal 50 Personen liegen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Dienstag.
Insgesamt schlägt der Bund ein regional abgestuftes Vorgehen vor - keine pauschalen Maßnahmen. Angesichts der Infektionszahlen sollten derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden, heißt es in dem Papier weiter.
Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können. Gefragt sei hier das Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen "durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen" unterstützen.
"Zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote"
In besonders betroffenen Regionen soll nach den Vorstellungen des Bundes zudem unter bestimmten Bedingungen auch der Alkoholausschank begrenzt werden. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden", heißt es im Entwurf.
Offen ist, ob die genannten Maximalzahlen für private Feiern nur gelten sollen, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen überschritten werden. In dem Entwurf heißt es in eckigen Klammern, die Länder sollten die Teilnehmerzahlen bei Festen begrenzen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das bedeutet, dass über die kritische Zahl von Neuinfektionen für diese Regelung noch verhandelt werden muss. Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.
Sollten in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert werden, seien weitere Maßnahmen zu erlassen, heißt es in dem Papier weiter. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden - nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens zehn Teilnehmer in privaten und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.
gri/fab (dpa,rtr)