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Endlich einig bei der Erbschaftsteuer

22. September 2016

Einigung in letzter Minute: Die Vermittler von Bundestag und Bundesrat verständigen sich kurz vor Fristablauf auf die Steuerprivilegien für Firmenerben. Eine Blamage des Gesetzgebers ist damit abgewendet.

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Symbolbild Erbschaftsteuer
Bild: picture alliance/chromorange/C. Ohde

Dem jetzt von Union, SPD, Grünen und Linken erzielten Kompromiss zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Das könnte noch in dieser Woche erfolgen - womöglich an diesem Freitag in einem Eilverfahren.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Einigung; "Ich bin zufrieden, sogar sehr zufrieden", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hob hervor, dass die Verhandlungsteilnehmer "tatsächlich aufeinander zugegangen" seien. Sie werde das Ergebnis nun "wohlwollend prüfen", sagte sie der Zeitung. Ihr sei es "sehr wichtig, dass der Gesetzgeber und nicht das Bundesverfassungsgericht entscheidet".

Steuervergünstigungen für Firmenerben bleiben

Mit der nun erzielten Einigung werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten. Die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossenen Regeln waren SPD, Grünen und Linken in den Ländern zu großzügig. Der Bundesrat lehnte das Gesetz ab.

Sollte eine endgültige Einigung in Parlament und Länderkammer doch noch scheitern, will sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit den Steuerbegünstigungen befassen und dann eigene Vorgaben machen. Zu den besonders umstrittenen Fragen gehören die Unternehmensbewertung, zusätzliche Begünstigungen für Familienunternehmen oder Regeln für Firmenerben, die ihr Privatvermögen nicht antasten wollen. Vor allem zwischen der CSU sowie den von SPD, Grünen und Linken regierten Ländern lagen die Positionen in den bisherigen Verhandlungen weit auseinander.

Nur ein Bruchteil des Steueraufkommens

Mit fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr spült die Erbschaft- und Schenkungsteuer nur wenig in die Staatskassen. Das ist nicht einmal ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens. Die Reform der Erbschaftsteuer war aber dennoch ein monatelanges Streitthema in der Koalition. Es ging einerseits um eine angemessene Belastung von Firmenerben, um auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu erfüllen. Andererseits sollten keine Firmen und Arbeitsplätze bedroht werden.

haz/ust (dpa, rtr)