1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Britisches Oberhaus ändert Brexit-Gesetz

1. März 2017

Schlappe für Premierministerin Theresa May. Das House of Lords hat ihren Entwurf für das Brexit-Gesetz abgeändert. Der Zeitplan für Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union könnte nun durcheinander geraten.

https://p.dw.com/p/2YUiX
UK | House of Lords
Bild: picture-alliance/empics/PA

Eine Mehrheit der Mitglieder im House of Lords stimmte dafür, in dem Gesetz die Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Ausländer zu garantieren. Für May ist das zumindest eine symbolische Niederlage. Das Unterhaus hatte ihr Brexit-Gesetz ohne Änderungen durchgewunken. Im Oberhaus hat ihre konservative Partei keine eigene Mehrheit.

Britisches Unterhaus tagt über Brexit-Gesetz, May
Das Unterhaus hatte ihre Vorlage durchgewunken: Regierungschefin Theresa MayBild: picture-alliance/PA Wire

Gesetz muss zurück ins Unterhaus

Wegen der Änderungswünsche des Oberhauses muss das Brexit-Gesetz nun ins Unterhaus zurück und dort erneut beraten werden. Dadurch verzögert sich die Verabschiedung des Gesetzes. Es wird aber erwartet, dass das Unterhaus die Änderungswünsche der Lords zurückweist und das Oberhaus schließlich einlenkt. Vor der Abstimmung hatte May allerdings versichert, an ihrem Zeitplan für den Brexit werde sich nichts ändern. "Es ist in der Tat mein Plan, ihn bis Ende März auszulösen", sagte sie vor Abgeordneten.

London gegen einseitige Garantien

London lehnt es ab, eine einseitige Garantie für EU-Bürger in Großbritannien auszusprechen. Das soll erst im Rahmen eines Abkommens geschehen, dass auch die Rechte von Briten in der EU sicherstellt. In Großbritannien leben etwa drei Millionen EU-Bürger. Knapp eine Million Briten lebt auf dem Kontinent. Die Briten hatten in einem Referendum im Juni mit knapper Mehrheit für den Brexit gestimmt. 

uh/wl (dpa, afp)