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Politik

Brandenburg will mehr Frauen im Landtag

31. Januar 2019

Als erstes Bundesland hat Brandenburg ein Gesetz verabschiedet, wonach bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufzustellen sind. Schon werden Rufe laut, diese Regelung bundesweit einzuführen. 

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Der Brandenburger Landtag in Potsdam
Außen hui: Der Brandenburger Landtag in PotsdamBild: picture-alliance/Bildagentur-online/Joko

Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ihre Wahllisten künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzen. Ein entsprechendes Gesetz hat das Landesparlament in Potsdam beschlossen. Die Regelung, die erste dieser Art in Deutschland, tritt im Sommer 2022 in Kraft und gilt damit noch nicht für die nächste Landtagswahl am 1. September.

Innen, nun ja, funktional: Der Plenarsaal des Brandenburger Landtags
Innen, nun ja, funktional: Der Plenarsaal des Brandenburger LandtagsBild: picture-alliance/dpa/B. Settnik

Dem Gesetz zufolge müssen die zuständigen Parteigremien für eine Landtagswahl zunächst getrennte Wahllisten für Männer und Frauen erstellen. Anschließend wird die eigentliche Wahlliste abwechselnd aus beiden Listen bestückt, nachdem entschieden wurde, welches Geschlecht den obersten Listenplatz bekommt. Kandidaten, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können frei entscheiden, ob sie für die Männer- oder die Frauenliste kandidieren.

Männer- und Frauenparteien erlaubt

Die Aufstellung von Direktkandidaten ist von der Neuregelung nicht berührt. Eine Ausnahme von der paritätischen Besetzung der Wahllisten sieht das Gesetz vor für Parteien oder politische Vereinigungen, "die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen". Somit wäre also eine reine Männer- oder Frauenpartei denkbar. 

CDU und AfD halten das Gesetz für verfassungswidrig und stimmten dagegen. Die CDU-Fraktion teile den Wunsch nach Parität und Chancengleichheit. Dieser Wunsch dürfe jedoch nicht dazu führen, sehenden Auges ein mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, warnte der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher. 

Verfassungsbeschwerden angekündigt

Verfassungsrechtliche Bedenken hatte auch der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags in einem Gutachten geäußert. Die Piraten und die Jungen Liberalen Brandenburg kündigten Beschwerden beim Brandenburger Verfassungsgericht gegen das Gesetz an. 

Die Linken-Chefin Katja Kipping
Die Linken-Chefin Katja KippingBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping lobte die brandenburgische Regelung als "großen Beitrag zu etwas, was längst Normalität sein sollte". Es sei auch auf Bundesebene "höchste Zeit für ein Wahlgesetz auf Bundesebene". Mindestens jeder zweite Platz bei der Listenaufstellung für die Bundestagswahl müsse von einer Frau besetzt werden - die Linke praktiziere dies schon lange. "Andere können das auch", zeigte sich Kipping überzeugt.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, würdigte den Beschluss in Brandenburg ebenfalls. Das neue Gesetz sei "ein erster Schritt, um gleiche Zugangschancen für Frauen in der Politik herzustellen".

Die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer
Die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer Bild: Reuters/A. Schmidt

Die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte, ihre Partei müsse hier noch "ihre Hausaufgaben machen". "Ich bin auf jeden Fall dafür, dass im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform die Frage der Frauen-Repräsentanz entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung diskutiert wird", sagte sie in einem Gespräch mit der Zeitschrift "Emma"

stu/kle (afp, epd, dpa)