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BND-Mann spitzelte für die CIA

16. November 2015

Ein früherer Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes hat vor Gericht eine Spitzeltätigkeit für den US-Geheimdienst CIA zugegeben. Als Motiv nannte er Frust, Langeweile und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz.

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Ex-BND-Mitarbeiter Markus R. im Gerichtssaal (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/C. Stache

"Im BND hatte ich den Eindruck: Da hat man mir nichts zugetraut», sagte der Angeklagte Markus R. vor dem Münchner Oberlandesgericht und fügte hinzu: "Bei der CIA war das halt anders. Da konnte man sich beweisen." Der 32-Jährige gab zu: "Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass mir das nicht gefallen hätte."

Anklage wegen Landesverrats

Die Bundesanwaltschaft wirft R. Landesverrat, Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses vor. Der Angeklagte soll kurz nach seiner Einstellung beim BND mit der Spionage für den US-Geheimdienst begonnen haben. Unter dem Decknamen "Uwe" habe R. einer Verbindungsperson der CIA namens "Alex" von 2008 bis 2014 mehr als 200 geheime Dokumente zu Struktur, Arbeitsschwerpunkten und operativen Überlegungen des BND zugespielt, heißt es in der Anklageschrift.

Eingang zur BND-Zentrale in Pullach bei München (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Unter den weitergegebenen Papieren soll auch eine Liste mit Decknamen und echten Identitäten deutscher Agenten im Ausland gewesen sein. Mit der Preisgabe dieser Daten an die USA habe R. einen erheblichen Nachteil für die äußere Sicherheit Deutschlands verursacht, so die Bundesanwaltschaft.

R. soll insgesamt 95.000 Euro Spitzelhonorar kassiert haben. Aufgeflogen war der Spion, nachdem er im vergangenen Jahr auch dem russischen Geheimdienst seine Mitarbeit als Informant angeboten hatte.

CIA-Repräsentant musste gehen

Der Fall hatte 2014 für großes Aufsehen gesorgt. Nach einer Aufforderung der Bundesregierung musste der höchste Geheimdienstvertreter der USA Deutschland verlassen. Zuvor hatten die Ausspähaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA für massive politische Verstimmung zwischen den Verbündeten gesorgt.

Am Mittwoch will der Angeklagte konkret zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen aussagen. Auf Landesverrat steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafe laut Strafgesetzbuch bei mindestens fünf Jahren und reicht bis lebenslang.

wl/qu (dpa, afp, rtr)