Bioethiker zur Mitochondrien-Spende.
4. Februar 2015Deutsche Welle: Herr Dr. Fuchs, Das britische Unterhaus hat sich für eine Zulassung des Spindelapparat-Transfers zur Vermeidung von Gendefekten nach künstlicher Befruchtung ausgesprochen. Ist das ein Dammbruch?
Dr. Michael Fuchs: Das könnte sein. Wir Philosophen haben deshalb damit Schwierigkeiten, weil es eine besondere Art von Folgen ist, um die es da geht. Sie beziehen sich auf das moralische Bewusstsein: Führt die Zulassung eines bestimmten Verfahrens, das man für ethisch angemessen hält, dazu, dass ein anderes Verfahren, das man ethisch nicht für angemessen hält, dann auch in den Dunst des Legitimen gerät?
Hier will man zum Beispiel verhindern, dass schwere mitochondriale Krankheiten von der Mutter an das Kind weitergegeben werden. Es ist aber auch denkbar, dass man ein solches Verfahren – die Mitochondrien auszutauschen – auch aus anderen Gründen anwenden würde. In Großbritannien wurde etwa diskutiert, ob man es auch anwenden kann, um älteren Frauen eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Man hat das aber verworfen.
Man muss sich anschauen, ob die Zulassung des Illegitimen tatsächlich verhindert werden kann: Kann man die Fälle hinreichend klar voneinander unterscheiden? Wenn man nicht verhindern kann, dass das Verfahren auch anders genutzt wird, muss man abwägen: Ist der Vorteil, den man in der Verhinderung von Krankheiten hat, groß genug, um den Nachteil, den man in der Zulassung von etwas bisher verbotenem sieht, aufzuwiegen?
Jetzt könnte man ja sagen: Hier ist die Grenze recht klar zu ziehen, weil die Mutter, die das Kind bekommen will, ja eine Erbkrankheit mitbringt, die sie ohne den Spindel-Transfer auf jeden Fall weitergeben würde…
Es ist grundsätzlich schwierig, feste Krankheitskataloge in Gesetzen festzuschreiben. Von daher ist die 'schwere Krankheit' ein schwieriger Begriff. Es ist nicht so leicht, der einen zu sagen: 'Du bekommst die Chance - die Krankheit, die Du für Dein Kind befürchtest ist schwer genug' es aber einer anderen zu verweigern, die vielleicht infertil ist, aufgrund ihres Alters. Jedenfalls ist es ganz schwierig da eine scharfe Grenze zu ziehen. Das ist auch ein rechtliches Problem.
Die britischen Parlamentarier haben aber jetzt entschieden, es zu versuchen…
Die Briten haben dafür 1990, im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes, eine Zulassungsbehörde eingerichtet. Nur ganz selten kommt es überhaupt dazu, dass das Parlament über neue Verfahren berät. Meistens regelt die Behörde das und hat dafür die Kontrollmechanismen. Das passiert wohl auch sehr strikt und zuverlässig. Ich bezweifele nur, ob man dann auch gute Gründe hat, den nächsten Schritt auszuschließen.
Man muss denjenigen, die ausgeschlossen sind ja auch gute Gründe an die Hand geben, um sagen zu können: 'Du hast kein Anrecht darauf.'
Und wir wissen nicht genau, ob eine Veranlagung eins zu eins weitergegeben wird. Hat die Mutter vielleicht gar keine Symptome, sondern nur den mitochondrialen Defekt – aber das Kind könnte trotzdem erkranken? Wir sind also in einem Bereich der Unsicherheit.
Auch haben die Eltern die Sorge, dass das Problem der Krankheiten, um die es geht, auf die Frage fokussiert wird: Wie ist es mit dem gesunden Nachwuchs, den wir bekommen können? Aber man lässt sie, so jedenfalls empfinden sie es, ansonsten mit der Krankheit gesellschaftlich allein.
Eine zweite Sorge ist, man könnte sie in die Pflicht nehmen, das Verfahren anzuwenden – sei es als tatsächliche Pflicht, oder auch nur im Sinne eines gewissen gesellschaftlichen Drucks, die Gefahr von Erbkrankheiten bei den eigenen Kindern auszuschließen.
Grundsätzliche Gegner sind ja dagegen, weil es eine genetische Manipulation ist…
Keimbahneingriffe, also Eingriffe, die sich nicht nur auf den betroffenen Patienten beziehen, sondern auf alle nachfolgenden Generationen, sind im deutschen Recht ausgeschlossen und sie waren es bis auf ganz wenige Ausnahmen im englischen Recht und weltweit auch. Das Unterhaus versucht jetzt einen Weg zu gehen, der eine Ausnahme definiert. In Deutschland diskutiert man, ob es sich überhaupt um einen Keimbahneingriff handelt: Ist das überhaupt eine Veränderung im Erbgut, oder ist diese mitochondriale DNA so vernachlässigbar, dass man das eigentlich gar nicht als Keimbahneingriff werten sollte?
Die englische Diskussion hat schon gesagt: 'Das ist ein Keimbahneingriff.' Aber das sei kein absoluter Grund, das Verfahren zu verbieten. Wir werden das sicher in Zukunft noch viel diskutieren. Es gibt starke Argumente dafür und dagegen: Die Dammbruch-Argumente, die Frage der Autonomie der Betroffenen - können wir überhaupt über viele Generationen hinweg sagen, dass etwas als schwere Krankheit angesehen wird, wenn es entfernte Generationen weiter transferiert wird? Wie steht es um die Experimentierphasen, wo wir Embryonen gewissermaßen 'verbrauchen', um diese Techniken zu testen? Wie weit dürfen Ärzte den Eltern dieses Experimentierstadium eigentlich zumuten? Wie ist es mit den Risiken? Sind die eigentlich zu tragen, wenn es doch Alternativen gibt, wie etwa Kinderlosigkeit oder Adoption?
Und wie versteht man Identität: Als genetische Identität, qualitative Identität, als Identität im Sinne eines Selbstverhältnisses?
Wir müssen über die Begriffe der Elternschaft und auch der Identität in diesem Zusammenhang nochmal gründlicher nachdenken.
Aber etwa ein Krebskranker der Stammzellen von einem Spender erhält, oder ein anderer Organempfänger verändert ja nicht seine Identität.
Bei der Organspende ist das kein Problem. Das ist schon ein Prozess der Aneignung, der da stattfindet. Ein Transplantat-Nehmer sagt irgendwann: 'Das ist mein Herz', oder 'das ist meine Niere'.
Das Problem hier ist, wie wir das genetische Material der Mitochondrien-Spenderin einordnen. Hat das wirklich keine Auswirkung? Ist das mit der Energiezufuhr die adäquate Analogie? Hat es Sinn von 'Kraftwerken' zu sprechen?
Es gibt Studien die sagen, dass die mitochondriale DNA auch inhaltliche Auswirkungen haben könnte. Hat das tatsächlich keinen Einfluss? Da sind mehr Fragen offen, als beantwortet.
Die Briten haben gesagt: Das mit der biologischen und der sozialen Elternschaft ist in der heutigen Gesellschaft, mit Patchwork-Verhältnissen und so weiter, schon so kompliziert – da macht es auch nichts mehr aus, wenn das noch hinzukommt.
Mir scheint das nicht ganz so trivial zu sein. Ich habe den Eindruck, dass gerade der Hinweis auf die sozialen Familienverhältnisse, die sich verändern, das Bedürfnis der Kinder nach Aufklärung ihrer Herkunft nicht geschmälert hat. Es ist oft ein Problem für das Selbstverständnis des Kindes, nicht zu wissen, wer die biologischen Eltern sind. Ein rein quantitatives Argument, dass es nur ein ganz kleiner Teil des Genoms ist, und nur der 'Energielieferant', ob das ausreicht, müsste man sich nochmal überlegen.
Wie wird es jetzt außerhalb Großbritanniens weitergehen, etwa in Europa oder Deutschland?
Wie sich das genau entwickelt, ist schwer zu sagen. Die USA sind sehr zurückhaltend. Ich sehe auch zur Zeit kein anderes europäisches Land wo das diskutiert wurde – auch keins von denen, die den Embryonenschutz und die Fortpflanzungsmedizin 'liberal' handhaben.
Ich glaube, dass die Diskussion auf jeden Fall nochmal neu geführt werden muss. Mir scheint nicht, dass das Fazit, das das britische Unterhaus gezogen hat, einfach so überall übernommen werden könnte. Das gilt sowohl für die Frage des Keimbahneingriffs, als auch für die Verkomplizierung der Elternschaft oder für die Frage des Ausschlusses von Dammbruch-Situationen. All diese Felder werden noch diskutiert werden müssen, in Gesellschaft und Wissenschaft, da bin ich ganz sicher.
Der Philosoph Dr. Michael Fuchs ist Geschäftsführer des Instituts für Wissenschaft und Ethik der Universität Bonn.
Das Interview führte Fabian Schmidt.