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Politik

Milde Strafe für mutmaßlichen Schweizer Spion?

18. Oktober 2017

Im Prozess um das Ausspähen der nordrhein-westfälischen Steuerbehörden durch den mutmaßlichen Schweizer Spion Daniel M. zeichnet sich ein rasches Ende ab. Die Prozessbeteiligten steuern auf eine Verständigung zu.

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Prozess Auftakt gegen Schweizer wegen Spionage-Vorwurf Daniel M. Frankfurt
Der Angeklagte Daniel M. (Mitte) im Oberlandesgericht in Frankfurt am Main Bild: picture-alliance/dpa/A.Arnold

Der Schweizer Daniel M. könnte im Spionageprozess in Frankfurt am Main mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldzahlung davon kommen. Dafür muss der 54-Jährige aber ein umfassendes Geständnis ablegen und detailliert schildern, was mit zehntausenden Euro geschah, die er für die ihm vorgeworfene Spionagetätigkeit erhalten haben soll. "Oberste Bedingung sind glaubhafte Angaben", sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Josef Bill. Dann könne es bei einer Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren und einer Geldauflage bleiben. Bill nannte keine Geldsumme, ließ aber erkennen, dass dem Gericht eine Höhe von mehr als 25.000 Euro vorschwebt. Diese Summe habe M. erhalten. Es müsse jedoch verhindert werden, dass sich eine Straftat für den Täter auszahle. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft.

Die Bundesanwaltschaft wirft M. vor, im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) fast vier Jahre lang - bis Februar 2015 - die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung und einige ihrer Mitarbeiter ausspioniert zu haben. Er sollte demnach Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuer-CDs beschaffen. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben seit 2010 Steuer-CDs mit Datensätzen mutmaßlicher Steuerhinterzieher gekauft, die dem Fiskus mehrere Milliarden Euro an Mehreinnahmen einbrachten. Die Informationen waren Schweizer Banken entwendet worden. M. wurde am 28. April festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der spektakuläre Fall schlug hohe Wellen und belastete das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz.

Haftbefehle gegen drei Beamte

Zunächst lieferte der ehemalige Schweizer Polizeibeamte nach Erkenntnissen der Anklage persönliche Daten über drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen. Die Schweizer Behörden erließen in der Folge Haftbefehle gegen die Männer. Nach Auskunft des Finanzministeriums in Düsseldorf hat dies keine Auswirkungen, solange die Beamten nicht in die Schweiz reisen.

Darüber hinaus habe der mutmaßliche Spion eine "Quelle" in der NRW-Finanzverwaltung untergebracht, so die Ankläger. Die Identität dieser Quelle sei bis heute nicht geklärt, sagte Oberstaatsanwalt Lienhard Weiß bei der Verlesung der Anklageschrift. Dagegen betonte Verteidiger Thomas Koblenzer: "Es gibt diese Quelle nicht."

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft genehmigte der NDB im Zusammenhang mit der Quelle ein Aufwandshonorar von 90.000 Euro, davon seien 60.000 Euro an M. ausgezahlt worden. Von dieser Summe seien wiederum 40.000 Euro an eine bisher unbekannte Person geflossen.

Erfolgreiches Rechtsgespräch

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Verhandlung auf Antrag der Verteidigung für rund anderthalb Stunden unterbrochen, um eine Absprache zur vorzeitigen Beendigung des Prozesses zu erzielen. Weiß erklärte nach der Verhandlungspause, die Bundesanwaltschaft sei zu einer Verständigung bereit. Auch Robert Kain, ein weiterer Verteidiger des Angeklagten, sagte, M. sei zu einem Geständnis bereit.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt. Dann will sich der Beschuldigte umfassend zu den Vorwürfen äußern. Zudem will das Gericht noch einen Zeugen vernehmen.

kle/sti (rtr, afp, dpa)