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Bestattungsarten

20. November 2001

Wer sich die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen auf den Kaminsims stellen möchte, hat in Deutschland schlechte Karten. Eine Vorschrift von 1934 legt fest, dass Sarg und Urne auf den Friedhof gehören.

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Folgende Bestattungsarten sind hierzulande möglich:

  • Erdbestattung und Kremation:
  • Nutzer können sich entscheiden, ob sie Sarg oder Urne in einem Wahl- oder Reihengrab unter die Erde bringen lassen. Reihengräber sind Einzelgräber, deren Lage beim Kauf nicht vorher bestimmt werden kann. Ehepartnern kann es etwa passieren, dass sie nicht in zwei nebeneinander liegenden Gräbern zur letzten Ruhe gebettet werden. Wer ein Wahlgrab kauft, sucht die Lage selbst aus. 36 Prozent der Bevölkerung wählten eine Erdbestattung.
  • Anonyme Bestattung:
  • Die Urne kommt auf ein Gemeinschaftsfeld, ohne Hinweis auf den Toten. Bei den Männern sprachen sich 30 Prozent für eine anonyme Bestattung aus, bei den Frauen waren es elf Prozent.
  • Seebestattung:
  • Eine Urne wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone ins Meer gelassen, Angehörige erhalten darüber eine Urkunde. 33 Prozent wollten eine Seebestattung.
  • Weltraumbestattung:
  • Ein etwa lippenstiftgroßer Behälter mit Asche wird mit einer Rakete ins All geschossen, den Rest bestatten die Angehörigen auf herkömmliche Art in einer Urne.

Kosten

Die Grundgebühr für Feuerbestattungen liegt bei etwa 1.700 Mark. Für eine Seebestattung in Nord- oder Ostsee müssen Angehörige mit rund 1.000 Mark rechnen, die An- und Abreise ist in dem Betrag nicht enthalten.

Die Kosten für einen Sarg liegen bei etwa 590 Mark für einen einfachen Weichholzsarg ohne Griffe, ein Mahagonisarg kann bis zu 17.000 Mark kosten. Die Preise für Urnen liegen zwischen 220 und 1.000 Mark. Kupfer ist dabei das günstigste Material, Marmor die teurere Variante.