Berliner Autoraser hielt sich für ungefährlich
5. März 2019Er sei damals davon ausgegangen, es bestünde durch ihn und seine Raserei "keinerlei Risiko", heißt es in der Erklärung von Marvin N., die einer seiner beiden Verteidiger vor dem Landgericht verlas. Damals sei er zutiefst davon überzeugt gewesen, dass er "jede vorstellbare komplizierte Situation im Griff hatte beziehungsweise haben würde".
Er habe sich "völlig selbst überschätzt", erklärte der 27-Jährige vor dem Gericht in Berlin weiter. Es sei "tragisch", dass erst der Tod eines Menschen zu Einsicht geführt habe.
N. und dem zweiten Angeklagten, Hamdi H., wird zur Last gelegt, im Februar 2016 nachts mit 170 Kilometern pro Stunde über den Kurfürstendamm und über mehrere rote Ampeln gerast zu sein. An einer Kreuzung erfasste einer der beiden den Wagen eines 69-Jährigen. Der Mann starb noch am Unfallort.
Der Gedanke, dass ein Mensch ums Leben gekommen sei, quäle ihn noch immer und werde ihn "immer verfolgen", beteuerte N.. Es war das erste Mal, dass einer der beiden Angeklagten vor Gericht aussagte.
Die Staatsanwaltschaft sieht einen bedingten Tötungsvorsatz in dem Fall. Die Verteidiger dagegen gehen davon aus, dass ihre Mandanten das Risiko ihrer Fahrt nicht in den Sinn gekommen sei. Es liege eine fahrlässiger Tötung vor, so die Anwälte.
Die beiden Angeklagten waren bereits im Februar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bundesweit war es das erste Mal, dass in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt wurden. Entsprechend groß war die Beachtung, die das Urteil fand.
Allerdings hatte es keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob es ein Jahr später auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz, der Grundlage für das Mordurteil war, als nicht ausreichend belegt an. Deshalb wird der Fall seit dem vergangenen Jahr komplett neu verhandelt.
In der vorigen Woche hatte der BGH erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser wegen eines tödlichen Zusammenstoßes bestätigt. Es ist jetzt rechtskräftig. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.
uh/sti (dpa, afp)