Berlin: Aus für Ferienwohnungen
2. Mai 2016Die Vermietung von kompletten Ferienwohnungen über Internetplattformen wie Airbnb ist in Berlin seit dem 1. Mai verboten. Einen Teil der selbst bewohnten Wohnung dürfen Berliner aber nach wie vor mit Touristen teilen - auch gegen Geld. Nur ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung zu vermieten, ist erlaubt. Touristen können sich also weiter eine Bleibe über Airbnb oder andere Plattformen suchen - dürften dann aber keine Ferienwohnungen mehr finden, sondern einzelne Zimmer mit geteilter Küche und Bad.
Mehr als 20.000 Berliner haben im vergangenen Jahr eine Touristen-Unterkunft im Internet über Airbnb angeboten. Im Durchschnitt habe ein typischer Gastgeber damit im Jahr 1800 Euro eingenommen, teilte das Vermittlungsportal mit. 568.000 Gäste hätten in den Wohnungen übernachtet. Rund jeder dritte Gast habe angegeben, er wäre ohne Airbnb nicht nach Berlin gekommen oder so lange geblieben.
Schon vor Inkrafttreten des Verbots kommerzieller Ferienwohnungen wurden rund 1000 davon zu normalen Mietwohnungen. Insgesamt machen Ferienwohnungen nicht einmal ein Prozent des Berliner Mietwohnungsmarktes aus.
is/ks (dpa)