Barley will Unternehmen bestrafen können
12. Oktober 2018Nur individuelles Fehlverhalten kann nach geltender Rechtslage strafrechtlich verfolgt werden. Dies sei in manchem Fällen jedoch unzureichend, sagte Bundesjustizministern Katarina Barley dem "Handelsblatt". Im Dieselskandal etwa habe das ganze Unternehmen von solchem Fehlverhalten profitiert: "Für Fälle, in denen etwa Betrug oder Korruption mit System erfolgen, schaffen wir nun Möglichkeiten, das Unternehmen selbst zu belangen", sagte die SPD-Politikerin.
Im Fall des Abgasbetrugs bei Audi "beobachten wir auch Muster, die wir aus anderen Fällen kennen". Unternehmen seien dann immer sehr schnell versucht, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, in dem sie auf die Einzelverantwortlichkeit des Mitarbeiters oder des Managers verwiesen, stellte Barley fest. Das sei im Dieselskandal "ganz krass gewesen, und zwar in mehreren Unternehmen".
"Zehn Prozent des Jahresumsatzes als Bußgeld"
Die Justizministerin versicherte, es werde auch weiterhin eine individuelle Zurechnung der Straftaten geben. "Aber wenn es eine erkennbare Struktur im Unternehmen gibt, die kriminelles Verhalten befördert und deckt, dann soll es künftig zu Unternehmenssanktionen kommen. Die Bußgelder können dann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen."
Barley geht nicht davon aus, wegen solcher Pläne als Wirtschaftsschreck angesehen zu werden. "Diejenigen, die sich einen unlauteren Vorteil erschleichen, die schaden denen, die ehrlich handeln. Deswegen erwarte ich bei der Einführung von Unternehmenssanktionen nicht viel Widerstand."
rb/stu (rtr, handelblatt.com)