Zwangseinweisung von Quarantäne-Verweigerern
8. Dezember 2020Baden-Württemberg will hartnäckige Corona-Quarantäne-Verweigerer zwangseinweisen. Dies erklärte der Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) nach einer Kabinettssitzung. Demnach sollen Menschen, die sich trotz Corona-Infektion nicht in Quarantäne begeben und auf andere Sanktionen nicht ansprechen, künftig von der Polizei in zentrale Krankenhäuser zwangseingewiesen werden können. Dabei werde es sich um zwei bis drei ausgewählte Kliniken handeln, die Standorte würden bis zum Wochenende festgelegt, so Lucha weiter.
"Ultima Ratio für Quarantäne-Brecher"
Die Regierung setzt damit eine Forderung des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) um, der dies bereits Anfang November gefordert hatte. Er sei froh, dass nun Einigkeit darüber herrsche, "dass uneinsichtige Quarantäne-Brecher abzusondern sind", sagte Strobl in Stuttgart. Dies sei die "Ultima Ratio für Menschen, die nicht bußgeldempfindlich sind".
Selbst in Baden-Würtemberg gibt es teils heftige Kritik an dem Vorhaben. Landtagsabgeordnete der oppositionellen SPD und FDP sprachen von unverhältnismäßigen Maßnahmen und warfen vor allem Strobl mangelnde Kenntnisse über die Grundrechte in Deutschland vor. AfD-Vertreter prangerten eine "irrationale Angst vor dem Virus" bei der Stuttgarter Landesregierung an.
Das Kabinett will zudem ein flächendeckendes Alkoholverbot unter freiem Himmel in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen. Damit sollen Menschenansammlungen und improvisierte Weihnachtsstände in den Innenstädten verhindert werden.
Bundespolizei kontrolliert 200.000 Zugreisende
Bei Kontrollen an Bahnhöfen und im Zugverkehr zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen hat die Bundespolizei seit September rund 200.000 Reisende ohne Mund-Nase-Schutz registriert. Das teilte die Behörde in Potsdam mit.
Bundesweit seien rund 3700 Verstöße festgestellt worden, die den Behörden übermittelt wurden. In rund 500 Fällen erteilte die Polizei Platzverweise. Die überwiegende Mehrheit halte sich aber an die Eindämmungsverordnung der Länder, hieß es bei der Bundespolizei weiter.
sti/uh (afp, dpa, epd, kna)