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Auftrittsverbot für palästinensische Rapper

Stuart Braun mit dpa, afp
25. September 2019

Die Rapper Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar sind für ihre antiisraelischen Liedtexte bekannt. In Berlin sollten sie bei einer "Solidaritätskundgebung" für Palästina auftreten. Doch ihr Auftritt wurde untersagt.

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Deutschland Das Brandenburger Tor im Herbst
Bild: picture-alliance/imageBROKER/L. Steiner

Eine geplante "Kundgebung zur Solidarität mit Palästina" -  direkt vor dem Brandenburger Tor - hatte in Berlin heftige Proteste hervorgerufen. Sowohl der israelische als auch der US-amerikanische Botschafter hatten verlangt, dass die Veranstaltung am 25. September abgesagt wird.

Im Zentrum der Kontroverse standen die palästinensischen Rapper Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar, die im Kulturprogramm der Veranstaltung auftreten sollten. Wie der Berliner "Tagespiegel" berichtete, hat das Rapper-Duo während des Gaza-Konfliktes 2014 den Song "Strike a blow at Tel Aviv" veröffentlicht, in dem die Sänger davon sprachen, die israelische Stadt Tel Aviv zu bombardieren und Juden 'zu zertreten'". Die Rapper seien zudem durch die Verwendung antisemitischer Symbole aufgefallen.

Auftrittsverbot in letzter Sekunde

Nun gab die Berliner Innensenatsverwaltung bekannt, dass sie den Auftritt der beiden Rapper bei der Kundgebung am Brandenburger Tor verboten hat. Die Senatsverwaltung stelle Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar vor dem geplanten Auftritt am frühen Mittwochabend ein politisches Betätigungsverbot zu, sagte Innensenatssprecher Martin Pallgen der Nachrichtenagentur AFP.

Die Begründung: Die Songs der Rapper enthielten sowohl israelfeindliche als auch antisemitische Aussagen, das habe eine Auswertung der öffentlich verfügbaren Texte ergeben. Darin könne man "Ansätze zur Volksverhetzung" erkennen. Die beiden Männer hätten in ihren Liedtexten in der Vergangenheit das Existenzrecht Israels infrage gestellt. Damit sei ein "eine rote Linie überschritten", so Pallgen. Die Pro-Palästina-Kundgebung, auf denen die Rapper auftreten wollten, sei aber angemeldet und finde auch statt, allerdings "unter strengen Auflagen wie beim Al Quds-Marsch".

Keine "Hassrapper" am Brandenburger Tor

Zuvor hatten zahlreiche Politiker scharfe Kritik an dem geplanten Auftritt geübt, unter ihnen der Grünen-Politiker Volker Beck. "Vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Terrorverherrlicher auftreten", erklärte er. Er zeigte sich außerdem verwundert, dass solche "Hassprediger" überhaupt ein Visum für Deutschland bekommen hätten.

Deutschland Dr. Remko Leemhuis
Remko LeemhuisBild: AJC Berlin

Auch der Direktor des American Jewish Comitee Berlin, Remko Leemhuis, war "entsetzt", dass "an so einem geschichtsträchtigen Ort zwei Künstler mit solchen Inhalten auftreten können", wie er im Gespräch mit der Deutschen Welle sagte. Und auch er fragte sich: "Warum konnten diese Leute überhaupt ins Land einreisen? Diese Frage geht an die Bundespolitik und hier vor allem ins Auswärtige Amt. Vielleicht sollte mal die Visa-Vergabe überprüft werden."

Auch wenn die Rapper nun nicht auftreten dürfen - Remko Leemhuis hofft für die Zukunft auf einen breiteren gesellschaftlichen Widerstand. "Wir wünschen uns vor allen Dingen, dass die Zivilgesellschaft endlich aufsteht deutlich macht: So etwas hat keinen Platz hier. Wir wünschen uns Solidarität von Menschen, auch wenn sie nicht davon betroffen sind."

DW Autor l Kommentatorenfoto Stuart Braun
Stuart Braun Australischer DW-Journalist und Buchautor.