1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Arbeitsverbot und Vorrangprüfung

Greta Hamann24. September 2015

Wer will nicht gerne selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen? Auch Asylsuchende können sich auf Arbeitssuche begeben und auf offene Stellen bewerben - aber erst nach einer Wartezeit.

https://p.dw.com/p/1GWnL
Flüchtling baut Stuhl (Foto: Felix Zahn/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/F. Zahn

Zur Hauptseite "Erste Schritte in Deutschland" - Informationen für Asylsuchende

Für jeden, der nach Deutschland kommt und einen Antrag auf Asyl stellt, gilt grundsätzlich ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Nach diesen drei Monaten kann man sich auf eine Stelle bewerben. Aber: Es gibt Einschränkungen. Zum einen gilt für Asylbewerber aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" wie etwa vom Westbalkan ein Arbeitsverbot bis zum Ende des Asylverfahrens. Zum anderen darf eine Stelle nur angenommen werden, wenn kein deutscher oder EU-Bürger für die gleiche Stelle in Frage kommt. Diese Regelung nennt man "Vorrangprüfung". Erst nach 15 Monaten in Deutschland gilt die Vorrangprüfung nicht mehr. Trotzdem: Ein Flüchtling muss nach wie vor die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen. Je länger ein Asylbewerber sich in Deutschland aufhält, desto mehr Möglichkeiten hat er bei der Berufs- und Ausbildungswahl. Nach insgesamt vier Jahren gibt es keinerlei Einschränkungen mehr. Besitzt ein Flüchtling einen anerkannten ausländischen oder einen deutschen Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, ist es sehr viel einfacher, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Sobald einem Flüchtling offiziell Asyl gewährt wurde, darf er sofort und ohne Einschränkung arbeiten. Bis er offiziell anerkannt ist, können aber mehrere Jahre vergehen. Arbeiten darf ein Flüchtling auch, falls er den Aufenthaltsstatus einer Duldung hat.

Fragen und Antworten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutsch und Englisch).

Wer darf wann wie arbeiten? Tabellenübersicht

Flüchtling räumt Regal ein (Foto: Patrick Pleul)
Nach drei Monaten dürfen Flüchtlinge arbeiten. Doch es gibt viele EinschränkungenBild: picture alliance/ZB/P. Pleul

Wie finde ich eine Arbeit?

Generell ist in Deutschland die Agentur für Arbeit für die Vermittlung von Arbeitsplätzen zuständig. Dort können sich auch Flüchtlinge als arbeitssuchend oder arbeitslos melden. Dann erhalten sie auch Beratungen und Förderungen.
 


Daneben gibt es viele private Initiativen, die sich speziell auf die Vermittlung von Flüchtlingen spezialisiert haben. So haben zwei Studenten eine Webseite programmiert, auf der sich Flüchtlinge und Arbeitgeber registrieren können.
An vielen Orten bieten lokale Flüchtlingsinitiativen kleine Stellenbörsen an.

Auch kann man im Internet nach Stellen suchen oder - noch einfacher - einfach in einem lokalen Betrieb anklopfen. In Deutschland werden vor allem in der Gastronomie, dem Handwerk und in einer ganzen Reihe von Fachberufen Arbeitskräfte gesucht. Eine Liste von Berufen, in denen derzeit ein Mangel herrscht, findet man hier. Bei diesen Mangelberufen wird sogar auf die Vorrangprüfung verzichtet, sofern der Flüchtling entsprechend qualifiziert ist. Generell gibt es bei diesen Mangelberufen sehr viel weniger gesetzliche Hürden.

Besonders wichtig sind in fast allen Branchen gute Deutschkenntnisse. Anspruch auf Deutschunterricht hat man als Flüchtling allerdings erst, wenn der Aufenthaltsstatus geklärt ist, also der erste Asylantrag geprüft wurde. Das kann oft mehrere Monate dauern.

Wie wird mein Abschluss anerkannt?

Je mehr Dokumente und Nachweise man über seine Berufsausbildung oder sein Studium hat, desto besser. Grundsätzlich kann ein Abschluss in Deutschland nur mit den entsprechenden gültigen Unterlagen anerkannt werden.

Seit Kurzem gibt es in einigen Berufen die Möglichkeit, seine Qualifikation durch eine sogenannte Qualifikationsanalyse prüfen zu lassen. Dabei werden Fachgespräche mit dem Arbeitssuchenden geführt oder man muss eine Arbeitsprobe vorweisen. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht in allen Bundesländern.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet eine Hotline an, bei der Flüchtlinge auf Deutsch und Englisch eine Erstberatung erhalten. Dort erfahren sie auch, an wen sie sich für die Anerkennung ihres Berufsabschlusses wenden müssen: +49 30-1815-1111

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet ein Onlineportal an, auf dem man online die notwendigen berufsspezifischen Kontaktdaten für eine Anerkennung des jeweiligen Berufs erhält.

Junge Flüchtlinge studieren (Foto: SchlauSchule München)
Auch Flüchtlinge können studieren. Viele Unis bieten ihnen einen GasthörerstatusBild: SchlaU-Schule München

Wie kann ich eine Ausbildung beginnen?

Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regeln wie bei der Aufnahme einer regulären Arbeit. Auch die Möglichkeit einer Berufsausbildung hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab: Mit einer Duldung kann man sofort eine betriebliche Ausbildung beginnen. Mit einer Aufenthaltsgestattung kann man das erst nach drei Monaten tun.

Wichtig: Selbst wenn man eine Berufsausbildung beginnt ist das keine Garantie, dass man langfristig in Deutschland bleiben darf! Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis bei Auszubildenden jeweils nur um ein Jahr.

Wie kann ich ein Studium beginnen?

In den meisten Bundesländern können Flüchtlinge studieren. Unter welchen Umständen ist jedoch von Land zu Land und von Universität zu Universität anders. Für die meisten deutschen Studiengänge gilt, dass man Deutsch mindestens auf dem Niveau C1 sprechen können muss. Außerdem braucht man einen anerkannten Schulabschluss. Manche Universitäten machen jedoch bei Flüchtlingen eine Ausnahme oder bieten einen Gasthörerstatus speziell für Flüchtlinge an. Generell gilt: Man sollte sich in in seiner neuen Umgebung informieren, welche speziellen Angebote die Universitäten im Umland für Flüchtlinge haben. Eine #link:http://www.bamf.de/DE/Migration/Studieren/studieren-node.html:Übersicht# bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Eine Universität nur für Flüchtlinge hat eine Gruppe Berliner Studenten ins Leben gerufen. Bei der Kiron-Universität können Flüchtlinge auch ohne Deutschkenntnisse studieren. Nach einigen Semestern kann man an eine reguläre deutsche Hochschule wechseln, wo man einen Abschluss machen kann. Die meisten Kurse finden online statt. Noch ist das Projekt in der Aufbauphase.