Anwälte fordern Bewährung für Hoeneß
13. März 2014Bewahrt die Selbstanzeige Uli Hoeneß vor einer Gefängnisstrafe? Um diese Frage drehten sich beim Prozess gegen den Bayern-Boss auch die Schlussplädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Achim von Engel betonte, die Selbstanzeige, die Hoeneß Anfang 2013 eingereicht habe, sei unvollständig gewesen und damit unwirksam. Und so forderte er eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.
Die Verteidigung argumentierte dagegen: Selbst wenn Selbstanzeige nicht vollständig gewesen sei, habe sie ihre Wirksamkeit nur knapp verfehlt. Die Anwälte von Uli Hoeneß halten deswegen höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen - und damit ein Urteil, das nicht mehr als zwei Jahre Haft vorsieht, die ausgesetzt werden kann. Falls das Gericht davon ausgehe, dass die Selbstanzeige wirksam sei, so Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen, gehe man von Straffreiheit aus.
Und der Beschuldigte selbst? Uli Hoeneß verzichtete auf eine lang Abschlussrede und schloss sich den Argumenten seiner Anwälte an.
Das Verfahren gegen Hoeneß war in Gang gekommen, nachdem dieser sich im Januar 2013 selbst angezeigt und an den Fiskus zehn Millionen Euro überwiesen. Zu Prozessbeginn hatte die Anklage dem Präsidenten des deutschen Rekordmeisters Bayern München zunächst vorgeworfen, 3,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Während des Verfahrens konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nachweisen, dass sich seine Steuerschulden auf 27,2 Millionen Euro belaufen, was die Verteidigung des Fußball-Managers und Wurstfabrikanten auch anerkannte.
Mit Riesen-Summen jongliert
Bei den Steuerschulden geht es um Gewinne aus Börsenspekulationen, die Hoeneß über ein Schweizer Bankkonto abgewickelt hatte. Den Grundstock dafür bildeten seinerzeit 20 Millionen D-Mark, die er vom damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus bekommen hatte. Als Höchstsumme hatte er 155 Millionen Euro auf seinem Schweizer Konto. Zwar machte er später bei seinen Spekulationsgeschäften nur noch Verluste, aber die anfänglichen Gewinne von mehr als 130 Millionen Euro hätte versteuern müssen. Das hatte er jedoch nicht getan.
Dem 62 Jahre alten Hoeneß droht im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, sofern das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung bejahen sollte. Sollte das Gericht die Selbstanzeige doch für gültig erachten, könnte das Verfahren eingestellt werden und Hoeneß damit dann straffrei bleiben.
cw/det (dpa, sid, afp)