Anwälte der Opfer des Terroranschlags im Dubrowka-Theater wenden sich an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
18. August 2003Moskau, 18.8.2003, INTERFAX, russ.
Anwälte der Opfer des Terroranschlags im Dubrowka-Theater in Moskau haben am Montag (18.8.) eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet. Die Anwältin Ljudmila Trunowa sagte der Nachrichtenagentur Interfax, man habe sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, weil das Gericht im Moskauer Bezirk Twer die ersten 24 Klagen von Opfern des Terroranschlags, die von der Regierung der Stadt Moskau Schadensersatz für den seelischen Schaden, den sie erlitten haben, forderten, abgelehnt hat. L. Trunowa sagte, nach Ansicht der Verteidigung sei "bei der Prüfung dieser Klagen durch das Gericht des Moskauer Bezirks Twer und das Moskauer Stadtgericht gegen das Recht von 27 Antragstellern auf objektive, unabhängige, gerechte Gerichtsverhandlung und auf wirksamen Rechtsschutz" verstoßen worden (Artikel 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention). (...)
In der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof bitten die Anwälte um die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50 000 Euro an jedes Opfer. (...) (TS)