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Antrag Jugoslawiens vor dem Internationalen Gerichtshof abgewiesen

4. Februar 2003

– Gerichtshof in der Klage Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien doch zuständig

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Belgrad, 3.2.2003, BETA, serb., aus Den Haag

Der Internationale Gerichtshof (ICJ – MD) in Den Haag hat heute (3.2.) einen Antrag der Bundesrepublik Jugoslawien abgewiesen. Jugoslawien beantragte, dass der Gerichtshof in der 1993 von Bosnien-Herzegowina eingereichten Klage gegen Jugoslawien wegen Völkermord seine Zuständigkeit überprüft. Die Rechtsvertreter Jugoslawiens reichten den Antrag im November letzten Jahres ein. Sie begründeten ihn damit, dass die Bundesrepublik Jugoslawien, als Bosnien-Herzegowina die Klage eingereicht hatte, nicht Mitglied der Vereinten Nationen war.

Die Urteilsbegründung wurde heute Nachmittag am Sitz des ICJ, dem Friedenspalast, vom Gerichtspräsidenten Gilbert Guillaume aus Frankreich vorgetragen. Darin heißt es, die Tatsache, dass die Bundesrepublik Jugoslawien im November 2000 als UN-Mitglied aufgenommen wurde, hat rückwirkend auf den Beschluss vom Juli 1996 keine Folgen, nach dem sich dieser Gerichtshof für zuständig erklärt hat.

Das Gerichtsverfahren Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien befindet sich ansonsten in der Abschlussphase. Es steht lediglich noch aus, dass der Termin für die abschließende mündliche Verhandlung festgesetzt wird. Bosnien-Herzegowina klagt zudem auf Reparationszahlungen in Höhe von mehreren zehntausend Milliarden Dollar. (...) (md)