Anspannung bei "Hogesa"-Kundgebung in Köln
25. Oktober 2015In Köln haben sich etwa 1000 Anhänger der rechtsextremen Gruppierung "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) versammelt. Das gab die Polizei bekannt. Gut 3500 Sicherheitskräfte sollen Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten verhindern. Erst nach eingehenden Kontrollen durch die Beamten durften Teilnehmer den Demonstrationsplatz in Köln Deutz betreten. In Zelten wurden sie nach Waffen, Feuerwerkskörpern und Alkohol durchsucht.
Polizeikräfte versuchten vor allem Linksautonome von den rechtsextremen Demonstranten fernzuhalten. Dabei kamen auch Wasserwerfer gegen etwa 500 linksautonome Demonstranten zum Einsatz.
Zunächst kam der Aufmarsch der "Hogesa"-Anhänger nur schleppend voran. Denn bevor die Kundgebung ordnungsgemäß beginnen konnte, mussten die Organisatoren insgesamt 50 Ordner stellen. Weil diese einige Zeit lang nicht zusammen kamen, sagte der Veranstalter durch, es würden noch Männer oder Frauen gesucht, die "idealerweise nicht alkoholisiert und nicht vorbestraft sind."
"Bunte Funken gegen braune Halunken"
Zahlreiche friedliche Gegendemonstranten haben sich außerdem auf der rechten Rheinseite eingefunden, um gegen die Kundgebung der Rechtsextremen zu protestieren. Nach Polizeiangaben zogen rund 4500 Kölner über den Rhein in den Stadtteil Deutz. Ein Mitarbeiter der Stadt sprach gegenüber dem KSTA sogar von 20.000 Demonstranten. Auf ihren Transparenten steht "Köln gegen Hass" und "Bunte Funken gegen braune Halunken". Mehrere Kölner Bands singen gegen Rechtsextremismus an.
Vor knapp einem Jahr hatte es in Köln bei einer Hooligan-Kundgebung bereits schwere Krawalle gegeben. Bei den Ausschreitungen am Kölner Hauptbahnhof wurden fast 50 Polizisten verletzt.
Erneute Eskalation verhindern
Um eine solche Eskalation zu verhindern, hatte die Polizei sowohl den Marsch der "Hogesa" als auch deren Kundgebung verboten. Vor Gericht hatte das Komplettverbot allerdings keinen Bestand. Nach dem Kölner Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch auch das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass eine Kundgebung an einem festen Ort ohne Demonstrationszug stattfinden darf - allerdings nicht in Bahnhofsnähe vor dem Kölner Dom.