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"Gute Grundlage"

Sabrina Pabst 15. Juni 2015

Der Grünen-Europa-Abgeordneten Jan-Philipp Albrecht lobt die neue EU-Datenschutzverordnung. Mit ihr sei ein Kompromiss zwischen Verbraucherschützern und Wirtschaft möglich, so Albrecht im DW-Interview.

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Symbolbild Datenschutz (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die 28 EU-Staaten wollen Internet-Nutzern künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren. Nach zwei Jahrzehnten ist der Weg für einheitliche Datenschutzrichtlinien innerhalb der Europäischen Union geebnet und das Europäische Parlament kann bald die Verhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat beginnen. Freut Sie das Ergebnis?

Ich freue mich, dass die Minister es nach dreieinhalb Jahren Verhandlung geschafft haben, eine Entschlussverordnung zu fassen. Nach fast eineinhalb Jahren Wartezeit kann der Europäische Parlament endlich mit dem Ministerrat über ein Datenschutzgesetz verhandeln, und vielleicht bis Ende des Jahres den Bürgerinnen und Bürgern ein Ergebnis präsentieren. Auch inhaltlich habe ich das Gefühl, dass der Beschluss des Ministerrats eine gute Verhandlungsgrundlage ist. Es gibt noch einige Unterschiede, aber es sieht auch so aus, als könnten wir am Ende einen guten Kompromiss finden.

Was sind die gravierendsten Unterschiede zwischen dem Entschluss des Ministerrats und dem Stand des Europäischen Parlaments?

Die größten Unterschiede gibt es zwischen den Verbraucherrechten auf der einen und den Pflichten für die Daten-Verarbeiter auf der anderen Seite. Zum Beispiel bei der Frage der Zweckbindung. Also, für was werde ich nach meiner Zustimmung bei der Datenverarbeitung gefragt und wie können die Daten dann für andere Zwecke weiterverarbeitet werden? Das Parlament fordert diesbezüglich mehr Einwilligungsrechte des Verbrauchers, während der Rat hingegen versucht, mehr Möglichkeiten für die Unternehmen herauszuhandeln. Wir werden auch darüber diskutieren müssen, wie die Datenschutzbehörden dieses neue einheitliche Datenschutzrecht in Europa durchsetzen werden. Da ist noch nicht geklärt, wie hoch die Sanktionen ausfallen werden.

Sind die Ergebnisse wirtschaftsorientiert oder doch verbraucherfreundlich?

MdEP Jan Philipp Albrecht - Fritz Schumann (dpa)
Jan-Philipp Albrecht (Vize-Vorsitzender des Justiz- und Innenausschusses des Europäischen Parlaments)Bild: picture-alliance/dpa

Ich glaube, es ist beides. Wir können zwei legitime Interessen gleichermaßen bedienen: sowohl den Wunsch des Verbrauchers nach hohen Datenschutzstandards in ganz Europa als auch die Chance für Unternehmen, im Rahmen des europäischen Marktes Wettbewerbsgleichheit zu erhalten. Sie werden bei der Datenverarbeitung bald wissen, dass sie sich an die eine europäische Datenschutzrichtlinie halten müssen - und nicht an wie bisher 28 unterschiedliche. Das ist eine große Win-win-Situation. Für den Verbraucher bleiben die bisherigen Standards der geltenden Datenschutzrichtlinie erhalten und werden teilweise sogar weiter ausgebaut. Zum Beispiel, wenn es um die Frage von mehr Transparenz der Datenschutzerklärung geht.

Wird eine neue Datenschutzrichtlinie den Datenfluss an Google, Apple, Amazon und Co. stoppen?

Den Datenfluss wird es nicht stoppen und das soll es auch nicht. Der Datenschutz und auch diese Verordnung sollen sicherstellen, dass wir selber als Verbraucher entscheiden können, ob die Daten fließen oder nicht. Auch sollen Verbraucher kontrollieren können, wie viele Daten fließen sollen. Dieser Prozess soll für alle transparent werden. Die neue Datenschutzverordnung schließt Schlupflöcher für Unternehmen, die zum Beispiel bislang in Irland oder Luxemburg gibt.

Haben Sie noch die Kontrolle über all Ihre Daten, die Sie täglich produzieren?

Es ist wichtig, dass man sich im Klaren darüber ist, dass ein Gesetz allein einen nicht schützen kann. Wir müssen uns innerhalb dieses Gesetzes bewegen, die Gefahren einschätzen und die Mechanismen dahinter verstehen. Ich überlege erst, ob ich bestimmte Inhalte ins Netz stelle. Auch bei sozialen Netzwerken sind diese Inhalte auf ewig in den unendlichen Weiten des Netzes gespeichert. Das "Recht auf Vergessen" ist wichtig, auch wenn es schwer ist, seine eigenen Datenschutzrechte durchzusetzen. Eine gesunde Vorsicht ist immer geboten, auch wenn es gute Datenschutzgesetze gibt.

Können all diese Daten dann noch immer beim US-Geheimdienst NSA landen?

Natürlich können wir als Europäer nicht darüber entscheiden, was die Geheimdienste nicht-europäischer Länder - insbesondere der USA - machen dürfen. Das ist ein Bereich, der in dieser Datenschutzverordnung nicht geregelt wird. Diese Datenschutzverordnung ermöglicht eine bessere Kontrolle darüber, welche Daten US-Unternehmen wie Google oder Microsoft von einem Verbraucher sammeln. Wenn solche Unternehmen nicht viele Daten von Verbrauchern bekommen, dann werden diese Daten auch nicht in den Händen von Geheimdiensten landen.

Neben dem Freihandelsabkommen TTIP wird derzeit über das "Trade in Services Agreement", kurz TISA verhandelt. Es soll den internationalen Austausch von Dienstleistungen zwischen den USA und der EU neu regeln. Die USA schreiben ihren großen Internetkonzernen nicht vor, welche Informationen sie über ihre Kunden sammeln oder was sie damit alles anstellen dürfen. Auch in Europa machen die US-Konzerne ein Riesengeschäft - bisher unreguliert. Könnten die TISA-Verhandlungen den EU-Datenschutz wieder aufweichen?

Es bereitet mir schon Sorge, dass in den Verhandlungen, immer wieder zur Sprache kommen muss, dass natürlich ein solches Handelsabkommen nicht die Grundrechte antastet. Bei solchen Handelsabkommen müssen die Grundrechtsregeln, die in den Ländern existieren, respektiert werden. Dazu zählt in Europa auch der Datenschutz. Es muss vollkommen klar gesagt wird, der Datenschutz gilt in Europa und hier müssen sich alle daran halten. Beim Datenschutz gibt es keine Diskussion.

Jan-Philipp Albrecht (Bündnis 90/Grüne) ist stellvertretender Vorsitzender des Justiz- und Innenausschusses des Europäischen Parlaments.

Das Gespräch führte Sabrina Pabst.