AfD verliert gegen Deutschland
8. März 2022Die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als sogenannter Verdachtsfall eingestuft werden. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, entschied das Verwaltungsgericht Köln nach fast zehnstündiger mündlicher Verhandlung. Das Bundesamt dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen. Die Richter wiesen damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland ab.
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe auf einer "nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung" der Partei, erklärte das Verwaltungsgericht. Es verwies unter anderem auf den rechtsnationalen "Flügel" um den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Der "Flügel" sei zwar formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber teils weiter maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei aus.
Unterschiedlicher Volksbegriff
Sowohl im "Flügel" als auch in der Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel, führte das Kölner Gericht weiter aus. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und sollten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Dies weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab.
Die AfD befinde sich zudem in einem Richtungsstreit , in dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten. Für eine Einstufung als Verdachtsfall sei es nicht erforderlich, dass eine Partei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht werde, erläuterte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Noch keine Beobachtung
Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Aus formalen Gründen kann das BfV mit einer Beobachtung der AfD aber noch nicht beginnen, da in derselben Sache noch ein Eilverfahren anhängig ist. Hier sei aber mit einer inhaltlich ähnlichen Entscheidung zu rechnen, hieß es aus Justizkreisen.
Der Verfassungsschutz wertete das Verwaltungsgerichtsurteil als Erfolg. "Das ist ein guter Tag für die Demokratie", sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang. AfD-Chef Tino Chrupalla erklärte: "Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten." Dann werde seine Partei prüfen, inwieweit sie gegen das Urteil vorgehen werde.
wa/rb (epd, dpa, afp)