Acht Monate Haft wegen Nazi-Tattoo
7. November 2016Marcel Zech ist kein unbeschriebenes Blatt. Der gebürtige Sachse aus Löbau ist bereits wegen verschiedener Straftaten vorbestraft, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein. Bislang kam der 28-Jährige stets mit Geldstrafen davon, doch für den jüngsten Tatvorwurf der Volksverhetzung sieht das Strafgesetzbuch ausschließlich Haftstrafen vor.
Der NPD-Funktionär Zech, der heute in Brandenburg lebt, hatte im November 2015 zwei Stunden lang ein verbotenes Tattoo in einem Spaßbad zur Schau gestellt, das die Silhouette eines Konzentrationslagers und den von den Nazis verwendeten Spruch "Jedem das Seine" zeigt. Nachdem sich ein Besucher des Bades darüber beschwerte, forderten ihn Bademeister schließlich dazu auf, die Tätowierungen zu verdecken oder das Bad zu verlassen. Außerdem ging der Fall vor Gericht.
Richter betont Symbolkraft des Urteils
Das Amtsgericht Oranienburg hatte den Mann im Dezember 2015 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen daraufhin in Berufung. Der Fall ging an das Landgericht Neuruppin. Dort folgten die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Richter Jörn Kalbow begründete die Entscheidung für acht Monate Haft damit, dass "eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten" sein. Es komme in letzter Zeit zu immer mehr fremdenfeindlichen Straftaten in Deutschland. Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als "Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus" empfunden werden können, so Kalbow.
Der 28-Jährige, der für die NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, wirkte überrascht und hatte offenbar nicht mit einer Haftstrafe gerechnet. Sein Verteidiger Wolfram Nahraht kündigte an, Revision vor dem Oberlandesgericht einlegen zu wollen. Gleichzeitig präsentierte er Handyfotos, die den Rücken seines Mandanten zeigen. Dieser hatte sich offenbar umtätowieren lassen.
Statt des KZ-Turms sollen bald die Wilhelm-Busch-Figuren Max und Moritz zu sehen sein. Dafür seien allerdings noch zwei weitere Termine beim Tätowierer erforderlich, so Nahraht. Der Anwalt begründete die Umgestaltung mit der "außergewöhnlichen Anprangerung" seines Mandanten nach Bekanntwerden des Falls. Es handele sich jetzt um tätige Reue, weil der 28-Jährige auch in Zukunft in ein Spaßbad gehen wolle.
djo/cr (dpa, epd)