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Achenbach-Prozess: Provisionszahlungen bestätigt

3. Februar 2015

Im Betrugsprozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach hat Galerist Schönewald eingeräumt, dass hohe Provisionszahlungen an den Angeklagten geflossen seien. Der Kunsthandel sei eben ein raues und brutales Geschäft.

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Deutschland Prozess gegen Kunstberater Helge Achenbach in Essen
Bild: picture-alliance/dpa/R. Weihrauch

Der Düsseldorfer Galerist Paul Schönewald hat ein Geschäft mit dem Aldi-Erben Berthold Albrecht ohne Vermittlung Achenbachs abgeschlossen, dem Kunstberater aber trotzdem zwei Prozent des Verkaufspreises gezahlt, sagte er am Dienstag (3.2.) vor dem Essener Landgericht aus. Achenbach habe die Summe zwar nicht direkt eingefordert, so Schönewald, aber in diesem Geschäft könne man auch was sagen, ohne dass man es ausspricht.

Der 62-jährige Helge Achenbach sitzt seit Juni 2014 in Untersuchungshaft, weil er den verstorbenen Aldi-Chef bei Kunst- und Oldtimergeschäften um rund 23 Millionen Euro betrogen haben soll. Der schwerreiche Berthold Albrecht hatte bis zu seinem Tod 14 Kunstwerke und neun Oldtimer über Achenbach bezogen.

Großzügige Aufschläge

Vereinbart war offenbar, dass Achenbach die Werke für Albrecht einkauft und dafür von ihm eine Provision kassiert. Anders als abgesprochen soll der Kunstberater in vielen Fällen aber nicht nur den eigenen Einkaufspreis zuzüglich fünf Prozent Provision an Albrecht weitergegeben, sondern verdeckte Aufschläge eingerechnet haben.

Der Kunstberater habe Albrecht Bilder des Malers Gerhard Richter aus seiner Galerie vermittelt und dabei Provisionszahlen bis zu einer Million erhalten, sagte Schönewald in Essen aus. Albreht sei über diese Sonderzahlungen nicht informiert gewesen. Achenbach wiederum erklärte, Schönewald und er hätten vereinbart, den Gewinn bei einem Gemälde zu teilen. Dem widersprach der Galerist vehement: "Das stimmt nicht."

suc/gmf (dpa, epd)