Aberglaube und Traditionen zum Schaltjahr
Den 29. Februar gibt es nur alle vier Jahre. Schaltjahre sind Katastrophenjahre, besagt der Aberglaube. Aber ist das wirklich so? Manch ein Aberglaube zum Schaltjahr hält sich in Deutschland hartnäckig.
Ist ein Schaltjahr ein Unglücksjahr?
Manche glauben, ein Schaltjahr bringe Unglück. Beweise dafür gibt es natürlich nicht. Aber wer auf Nummer sicher gehen und das Pech abwehren will, kann auf die typischen deutschen Glücksbringer zurückgreifen: Marienkäfer, Schweinchen, vierblättrige Kleeblätter und Schornsteinfeger sollen Glück bringen, könnten sich also gerade am 29. Februar als nützlich erweisen.
"Schaltjahr ist Kaltjahr"
Eine alte Bauernregel besagt: "Schaltjahr ist Kaltjahr." Die Bauernweisheit wird von Meteorologinnen und Meterologen allerdings nicht rundheraus bestätigt. Dennoch: Kalt werden kann es in Deutschland noch bin in den Mai hinein. Denn da können uns noch die "Eisheiligen" blühen.
Ein Baum fürs Liebesglück
Schaltjahre haben auch Auswirkungen auf eine beliebte deutsche Tradition, die in vielen Regionen zuhause ist: das Aufstellen eines Maibaums. In Nicht-Schaltjahren organisieren Jungen und Männer die Maibäume, dekorieren sie mit bunten Bändern und stellen sie vor dem Haus ihrer Angebeteten auf. In Schaltjahren machen Mädchen und Frauen mit diesem Ritual ihre Liebe öffentlich.
Trauen sie sich?
Auf Deutschlands Standesämtern könnten am 29. Februar noch Termine frei sein, denn der Tag ist bei Heiratswilligen nicht allzu beliebt. Trotzdem gibt es natürlich auch in Schaltjahren ausreichend viele Hochzeiten. In den Schaltjahren 2004, 2012 und 2016 zählten die Ämter im Vergleich zu den Vorjahren besonders viele Eheschließungen in Deutschland.
Auch Promis haben seltene Geburtstage
Kinder finden es nervig, vier Jahre bis zum nächsten "echten" Geburtstag warten zu müssen. Auch viele Promis teilen dieses Schicksal, wie der schweizerische Schriftsteller Martin Suter, das deutsche Model Lena Gercke und der ehemalige Fußballnationalspieler Benedikt Höwedes. Übrigens: In Nicht-Schaltjahren gilt rechtlich der 1. März als Geburtstag.