50+1-Regel: 96-Clubchef zieht vor Gericht
28. Juli 2018Disen Schritt kündigte Martin Kind als Reaktion auf die Ablehnung der Sondergenehmigung bei der 50+1-Regel durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) in einem TV-Interview an. Kind betonte, dass er es eigentlich nicht den Richtern überlassen wollte, "wie sich ein Markt der Zukunft darstellen soll". Doch nun werde Klage eingereicht. "Und sie sie könnte mit dem Ergebnis enden, dass 50+1 nicht mehr bestätigt wird", sagte Kind. "Dann werden sich die Spielregeln im deutschen Markt deutlich verändern."
Kind hat bereits das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen angerufen, nachdem die DFL am 18. Juli seinen Ausnahmeantrag für die 50+1-Regel nicht genehmigte. Nach den Verbandsregeln ist es dem 74-Jährigen nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.
In der abschließenden Bewertung war das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nicht erfüllt sei. Die DFL hatte im Anschluss beim Bundeskartellamt eine freiwillige Überprüfung der 50+1-Regel beantragt.
ww/kle (dpa/sid)