33 Tote bei Luftangriff auf Aleppo
1. Mai 2014In Syrien sind nach Angaben der Opposition erneut 33 Menschen bei einem Luftangriff von Regierungstruppen getötet worden. Attackiert worden sei ein belebter Markt in der von Aufständischen kontrollierten nordsyrischen Stadt Aleppo, teilten die Regierungsgegner mit. Dutzende weitere Menschen seien verwundet worden. Erst am Mittwoch waren nach Angaben der Opposition bei einem Luftangriff auf eine Schule in Aleppo 18 Menschen getötet worden, darunter viele Kinder.
Die syrische Armee hatte Mitte Dezember eine Offensive gegen die von Rebellen gehaltenen Viertel der früheren Wirtschaftsmetropole Syriens gestartet. Hunderte Menschen wurden seitdem getötet. Angriffe werden regelmäßig auch von Hubschraubern geflogen, die sogenannte Fassbomben abwerfen.
Millionen Syrer können an Wahl nicht teilnehmen
Derweil ging die Anmeldefrist für Bewerber der syrischen Präsidentschaftswahl zu Ende. Neben Amtsinhaber Baschar al-Assad wollen noch 21 Männer und zwei Frauen kandidieren. Wer letztlich antreten darf, soll binnen sechs Tagen entschieden werden, wie das Verfassungsgericht in Damaskus mitteilte. Gerechnet wird damit, dass es aufgrund der strikten Regeln höchstens drei Kandidaten auf den Wahlzettel für die Abstimmung am 3. Juni schaffen. Prominente Herausforderer Assads finden sich nicht unter den 23 Bewerbern.
Die neue Verfassung von 2012 erlaubt erstmals seit 50 Jahren die Bewerbung mehrerer Kandidaten um das syrische Präsidentenamt. Bisher wurde Assad ebenso wie sein Vorgänger, sein Vater Hafis al-Assad, per Referendum bestimmt - zuletzt 2007 mit 97,6 Prozent der Stimmen. Die Legitimität der bevorstehenden Wahl wird von einem Großteil der Landesbevölkerung angezweifelt, zumal Millionen Syrer nicht teilnehmen können. Stattfinden soll die Abstimmung nämlich nur in Gebieten, die von den Regierungstruppen kontrolliert werden.
Außerdem gibt es schätzungsweise 6,5 Millionen Binnen-Vertriebene und rund 2,6 Millionen syrische Flüchtlinge im Ausland - und die Wahlkommission hatte mitgeteilt, dass nur legal ausgereiste syrische Flüchtlinge abstimmen dürften. Für die rund eine Million Flüchtlinge in der Türkei gilt dies mehrheitlich nicht. Von einer Präsidentschaftskandidatur waren faktisch die führenden Oppositionsvertreter im Exil ausgeschlossen, da alle Bewerber während der vergangenen zehn Jahren durchgängig in Syrien gelebt haben müssen.
Wiederwahl Assads reine Formsache
Andere prominente Oppositionelle sind im Gefängnis. Aus Sicht der Regimegegner ist die Wahl daher eine Farce. Auch international stößt die Abstimmung im Bürgerkriegsland auf deutliche Kritik. Assad ist noch nie bei einer Wahl mit Gegenkandidaten angetreten
Unter den gegebenen Bedingungen dürfte die Wiederwahl Assads, der seit 2000 an der Staatsspitze steht, daher reine Formsache sein. Eine Kandidatur wird erst dann gültig, wenn sie von 35 der 250 Abgeordneten im Parlament von Damaskus unterstützt wird. Da 161 Abgeordnete der regierenden Baath-Partei von Assad angehören, haben die übrigen Bewerber unter den Volksvertretern nur rund 90 Ansprechpartner.
sti/uh (afp, dpa)