100 Islamisten-Zellen im Behördenvisier
18. Januar 2015Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet einem Zeitungsbericht zufolge seit dem vergangenen Jahr deutschlandweit rund 100 Islamisten-Zellen. Es handele sich dabei um Gruppen und Netzwerke von jeweils zehn bis 80 Menschen, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Sicherheitskreise. Das Spektrum reiche von Gebetsgruppen über Online-Propagandisten bis hin zu Spendensammlern und heimgekehrten Syrien-Kämpfern. Konkrete Anschlagspläne seien bei diesen Gruppierungen bislang nicht bekannt geworden.
Die Ermittlungen gegen die potenziellen Terroristen gestalten sich für die Sicherheitsbehörden dem Blatt zufolge zunehmend schwierig. Die Kommunikation der Islamisten finde immer weniger über Online-Chats und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter statt. Teilweise kommunizierten sie nur noch über sogenannte Messenger-Dienste auf dem Mobiltelefon wie WhatsApp und Threema. Was sich in diesen geschlossenen Chaträumen abspiele, sei für die Behörden kaum kontrollierbar. "Um dort mitlesen zu können, benötigen wir den Zugang über eine Handynummer", zitiert die Zeitung einen Vertreter der Sicherheitsbehörden, der in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung von V-Leuten hervorhob.
Maas: Weitere Strafrechtsverschärfungen nicht notwendig
Ergänzend teilte Bundesjustizminister Heiko Maas mit, dass die deutsche Justiz zurzeit gegen etwa 350 Beschuldigte im Zusammenhang mit der Terrormiliz "Islamischer Staat" vorgehe. Dies zeige, dass das Terrorismusstrafrecht wirke, sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag". Weitere Verschärfungen im Strafrecht seien nicht sinnvoll, purer Aktionismus stoppe keine Terroristen.
Maas lehnt bislang auch ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ab. Trotz der koalitionsinternen Streitigkeiten bei diesem Thema prüft das Innenministerium nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" aber die Möglichkeiten für ein neues Gesetz. Im Mittelpunkt stünden dabei jene Schlussfolgerungen, die für einen Gesetzentwurf aus früheren Gerichtsurteilen zu ziehen wären. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof hatten frühere Vorgaben und Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Auf Basis vorliegender Expertisen seines Hauses gehe Minister Thomas de Maizière (CDU) offenbar davon aus, dass eine eingeschränkte Variante der Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand hätte, so "Der Spiegel" weiter.
sti/wl (afp, dpa, Spiegel Online)