Das jüngste Urteil der Obersten Gerichte, Ölkonzerne und Regierungen zu verpflichten, mehr für den Klimaschutz zu tun, kam überraschend. Bisher war es schwierig, den enormen Einfluss internationaler Unternehmen zu reduzieren, die im Bereich der Ölindustrie tätig sind. Aber eine Reihe von Umweltorganisationen und Einzelpersonen beschlossen, die Initiative zu ergreifen und es so nicht auf sich beruhen zu lassen. Der Leiter des Zentrums für Nachhaltigkeits- und Klimapolitik in Leipzig und Berlin, Felix Eckhardt, hatte als erster mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung zu nachsichtig mit großen Unternehmen sei. Die Verfassungsrichter gaben Felix und den anderen Klägern teilweise Recht und kamen zu dem Schluss, dass der Umweltschutz als Staatsziel langfristiges Handeln erfordere und der Staat hier seinen Beitrag leisten müsse. Richter erreichen weltweit immer mehr Klimaschutzbeschwerden, so wurden auch in den Niederlanden, Frankreich und Neuseeland ähnliche Urteile erlassen. Das Pariser Klimaschutzabkommen schreibt vor, dass die Erwärmung der Erddurchschnittstemperatur um 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit nicht überschritten werden soll. Obwohl dieses Abkommen völkerrechtlich bindend ist, hat es in der Praxis noch zu keiner strukturellen Veränderung geführt. Dieser Film beleuchtet aktuelle Gerichtsurteile und was sie für die Klima- und Umweltpolitik bedeuten könnten.